
Recklinghausen (dpa/tmn) - Hausbesitzer können ihre Nachbarn nicht dazu verpflichten, von nebenan auf ihr Grundstück herübergewehtes Herbstlaub zu beseitigen. Rechtlich gesehen sei immer derjenige für die Beseitigung von Laub verantwortlich, auf dessen Grund es liegt.
Mieter hingegen sollten wissen: Eigentümer können Räumpflichten an Dritte übertragen, erläutert der Mieterschutzbund Recklinghausen. Steht im Mietvertrag, dass der Mieter den Garten selber pflegen muss, ist er auch zum Räumen des Laubs verpflichtet. Kann der Mieter das nicht selbst, muss er sich um Vertretung bemühen.
Eingesammeltes Laub kann in der Biotonne oder in speziellen Säcken der Stadtreinigung entsorgt werden. Es darf dagegen nicht im Wald verteilt oder auf den Fußweg oder in den Rinnstein gefegt werden.
Um eine anregende, sachliche und für alle Parteien angenehme Diskussion auf www.weser-kurier.de sowie auf Facebook zu ermöglichen, haben wir folgende Richtlinien entwickelt, um deren Einhaltung wir Sie bitten möchten.
Welcher Verein wann in Bremen oder der Region spielt und wie die Begegnung ausgegangen ist, erfahren Sie in unserem Tabellenbereich. Auch die Ergebnisse der Spiele der höheren Ligen finden Sie dort.