
Berlin (dpa/tmn) - Ob Facebook, Instagram oder Snapchat: Eltern dürfen die Aktivitäten ihrer Kinder in sozialen Medien nur bedingt kontrollieren. Ab 13 Jahren dürfen Eltern ihnen beispielsweise nicht verbieten, den Zugang zu einem sozialen Netzwerk einzurichten, erläutert der Deutsche Anwaltverein.
Lediglich bei Jüngeren können Eltern den Zugang sperren lassen. Auch wie Kinder ab 13 Jahren die sozialen Medien nutzen, dürfen Mütter und Väter nicht kontrollieren. „Die Persönlichkeitsrecht des Kindes wiegen in diesem Fall schwerer als die Erziehungsrechte der Eltern“, sagt Swen Walentowski.
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