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Urteil in Luxemburg
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EuGH fordert Kennzeichnung für Produkte israelischer Siedler

12.11.2019 0 Kommentare

Ist Wein aus einer israelischen Siedlung in den Palästinensergebieten ein israelisches Produkt? Darum tobt seit Jahren ein hochpolitischer Streit. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden - und in Israel heftigen Protest ausgelöst.

  • EuGH
    Die Bürotürme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa (Arne Immanuel Bänsch / dpa)

    Wein, Obst oder Gemüse aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten müssen in der EU besonders gekennzeichnet sein. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

    Israel reagierte mit scharfem Protest. Das Urteil ermutige radikale anti-israelische Gruppen, die zu Boykotten aufriefen und Israel das Existenzrecht absprächen, kritisierte Außenminister Israel Katz. Palästinenser begrüßten das Urteil des höchsten EU-Gerichts hingegen.

    Die Richter bestätigten in dem politisch brisanten Fall die seit 2015 geltende Auffassung der EU-Kommission, die auch Deutschland für verbindlich hält. Israel hatte schon damals heftige Kritik geübt. Das Recht wurde in einzelnen EU-Staaten aber unterschiedlich umgesetzt. Anlass für das EuGH-Urteil war ein Rechtsstreit in Frankreich, das die Kennzeichnungspflicht 2016 per Erlass vorschrieb. Dagegen hatte eine jüdische Organisation und ein Winzer geklagt.

    Politischer Hintergrund ist der ungelöste Nahost-Konflikt und der Streit um die 1967 von Israel eroberten Gebiete, darunter das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die Golanhöhen. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete als besetzt ein. Die Palästinenser fordern das Westjordanland und Ost-Jerusalem als Teileines eigenen Staates Palästina. Doch leben dort mittlerweile insgesamt mehr als 600.000 israelische Siedler.

    Der EuGH bestätigte die Kennzeichnungspflicht für deren Produkte. Die Angabe des Herkunftsgebiets für Lebensmittel sei verpflichtend. Kämen Produkte aus israelischen Siedlungen in diesen Gebieten, müsse dies zusätzlich vermerkt sein. Würde Israel als Ursprungsland angegeben, könnte dies Verbraucher in die Irre führen, befanden die Richter.

    Die 1967 besetzten Gebiete hätten einen anderen völkerrechtlichen Status als Israel. Der EuGH betonte, dass sich in der Errichtung der Siedlungen „eine Umsiedlungspolitik manifestiert, die dieser Staat außerhalb seines Hoheitsgebiets unter Verstoß gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts umsetzt“. Die Verbraucher bräuchten Informationen, um eine „fundierte Wahl“ zu treffen, auch unter ethischen Erwägungen.

    Dass Europäer Produkte aus den von Israel besetzten Gebieten aus politischen Gründen meiden könnten, sehen einige EU-Politiker jedoch mit Sorge. Der SPD-Europaabgeordnete Dietmar Köster warnte: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wenden uns strikt gegen jede Form des Antisemitismus. Eine gesonderte Kennzeichnung kann für Kampagnen instrumentalisiert werden, die das Existenzrecht Israels infrage stellen.“

    Der FDP-Außenpolitiker Alexander Graf Lambsdorff betonte: „Die Kennzeichnung der Waren ist zwar rechtlich richtig, darf aber nicht dazu führen, dass Israel benachteiligt wird.“ Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch nannte den EuGH eine „politische EU-Justiz, die ihren offenen Antisemitismus als Kritik an der israelischen Politik zu kaschieren versucht“.

    International ruft die sogenannte BDS-Bewegung dazu auf, keine israelischen Waren zu kaufen. BDS steht für Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen. Israel wirft der Bewegung vor, sie sei antisemitisch und gehe einseitig gegen den jüdischen Staat vor. Die EU wendet sich ausdrücklich gegen jede Art von Boykotten gegen Israel oder Produkte aus den israelischen Siedlungen, wie eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag bekräftigte.

    Das Bundeslandwirtschaftsministerium bekannte sich auf Anfrage ausdrücklich zur EU-Position. Eine Studie des European Middle East Project ergab jedoch, dass bisher nur zehn Prozent der in der EU verkauften Weine aus israelischen Siedlungen gemäß EU-Recht gekennzeichnet seien. Deutschland sei einer der Hauptabnehmer dieser Weine. Israels Außenminister Katz kündigte an, er werde mit europäischen Kollegen daran arbeiten, die Umsetzung des EuGH-Urteils zu verhindern. Das Urteil sei diskriminierend und verringere die Chance auf Frieden mit den Palästinensern. (dpa)

    Schlagwörter
    • EU
    • EuGH
    • Herkunftsbezeichnung
    • Israel
    • Lebensmittel
    • Verbraucher
    • Westjordanland
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    danielweitzel am 05.03.2021 20:52
    Guten Abend, ich werde in Kürze Vater, aber mir ist völlig unklar, wie dass Land Bremen dies wissen sollte und mir ist nicht klar, wo ich meinen ...
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    MaxHeinken am 05.03.2021 20:37
    Letztendlich geht ja nicht um den Einzelfall, sondern um den Bundesvergleich....
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