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Familiennachzug und der Kampf um Paragrafen

29.01.2018 1 Kommentar

Die SPD will in den Verhandlungen mit der Union eine Härtefallregelung für den Familiennachzug erstreiten. Es gibt schon eine solche Klausel. Von der profitieren aber nur wenige. Ist das Ganze nur eine „Scheinlösung“?

  • Familiennachzug
    Ein Mitglied des Flüchtlingsrats Berlin hält ein Schild mit der Aufschrift «Ich vermisse meine Familie». Foto: Sophia Kembowski/Archiv (dpa)

    Der Familiennachzug für Flüchtlinge ist ein Knackpunkt bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD. Es ist ein emotional - und ideologisch - aufgeladenes Thema.

    Es geht um auseinandergerissene Familien, um die Schicksale von Kindern, Vätern, Müttern. Nach Ansicht der Union geht es aber auch um Grenzen der Belastbarkeit bei der Aufnahme von Schutzsuchenden - obwohl der Familiennachzug nur einen geringen Anteil der Zuwanderung ausmacht.

    Union und SPD beschlossen 2016 angesichts der hohen Asylzahlen, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus - sogenannte subsidiäre Schutzberechtigte - ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen. Bei den Sondierungen vereinbarten beide Seiten eine Lockerung: Künftig soll der Nachzug zu subsidiär Geschützten auf 1000 Menschen im Monat gedeckelt werden. Die SPD will aber zusätzlich noch eine Härtefallklausel erstreiten. Nun deutet sich - als möglicher Kompromiss bei den Koalitionsverhandlungen - an, dass eine solche Regelung hinzukommen könnte.

    Gibt es bislang denn keine Härtefallregelung für solche Fälle?

    Doch. In Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes heißt es: „Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.“ Dies ist eine Härtefallklausel, die für alle möglichen Arten von Zuwanderung gilt und nicht auf Familiennachzug oder einen bestimmten Schutzstatus begrenzt ist. Als Union und SPD damals entschieden, den Familiennachzug teilweise auszusetzen, vereinbarten sie auf Drängen der SPD, dass diese Härtefallklausel für subsidiär Geschützte mit Blick auf Kindeswohl-Fragen besonders berücksichtigt werden soll - aber eben nur in besonders dringlichen Fällen.

    Was soll das heißen?

    Wenn zum Beispiel ein Kind oder Jugendlicher alleine nach Deutschland geflüchtet ist und schwer krank ist, gibt es eine Aussicht, doch die Eltern nachzuholen - trotz des allgemeinen Familiennachzug-Verbots für subsidiär Schutzberechtigte. Auch wenn ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling behindert ist oder besonders jung, kann dies die Chancen steigern, dass Vater und Mutter nachkommen dürfen.

    Wie oft wurde die Härtefallregelung denn angewendet?

    Nicht sehr oft. Die Hürden dafür sind hoch. Im vergangenen Jahr wurden bis Anfang Dezember auf Grundlage der Härtefallklausel 66 Visa erteilt für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Inklusive des Dezembers seien es nicht mehr als 100 gewesen, beklagt die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. Dort hält man die Regelung für nahezu unbrauchbar. „Die aktuelle Härtefallregelung funktioniert überhaupt nicht“, klagt Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Die geltende Regelung sei derart restriktiv, dass kaum jemand davon profitiere. Was nun diskutiert werde, sei daher absolut unzureichend.

    Warum muss überhaupt eine Härtefallregelung ausgehandelt werden? Gilt der Paragraf 22 nicht ohnehin?

    Ja, der Paragraf gilt. Er ist aber extrem vage formuliert. Das bietet einigen Spielraum bei der Auslegung. Die Einigung von Union und SPD 2016 war so gesehen eher eine politische Verständigung darüber, wie die Spielräume genutzt werden. Wenn sich Union und SPD nun einigen sollten, dass die Härtefallklausel weiter angewendet werden soll beim Familiennachzug zu subsidiär Geschützten - und wenn sie dabei womöglich bestimmte Kriterien festlegen sollten - wäre das erneut als Entscheidung mit politischem Symbolwert zu sehen. Burkhardt spricht von einer „juristischen Scheinlösung“ und klagt: „Man bastelt nur an einer Pseudo-Regelung rum.“

    Wird das der SPD genügen?

    Die SPD-Basis hat der Parteispitze aufgetragen, beim Familiennachzug noch etwas herauszuschlagen. SPD-Chef Martin Schulz steht unter Druck und muss etwas vorweisen. Ob eine - ohnehin existierende - Härtefallregelung, die bislang noch dazu nur wenigen Menschen geholfen hat, die Basis überzeugt, ist fraglich. Allerdings gibt es in Sachen Migration und Familiennachzug durchaus unterschiedliche Positionen bei den Genossen. Einige Sozialdemokraten in der Fläche - etwa Bürgermeister oder Landräte, sind gar nicht so glühende Verfechter einer unbegrenzten Aufnahme von Flüchtlingen.

    Warum ist die ganze Sache so eilig?

    Union und SPD hatten den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten für genau zwei Jahre ausgesetzt - bis Mitte März 2018. Wenn sich bis dahin nichts tut, haben Menschen mit diesem Schutzstatus sofort wieder Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Das will die Union unbedingt verhindern. Noch in dieser Woche soll der Bundestag daher eine Übergangsregelung beschließen, um das Verbot vorerst zu verlängern, bis die längerfristige Regelung vereinbart ist. Die SPD dürfte kein Interesse haben, der Union hier zu einer Mehrheit zu verhelfen, ohne dass ihre Wünsche bei der Langfrist-Lösung berücksichtigt sind. Daher muss schnell eine Gesamtlösung her. (dpa)

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    Doch keine Lockerungen an den Ostertagen geplant
    Gierschlund am 03.03.2021 11:44
    Sehe ich komplett anders. Man muss viel stärker vor Ort handeln. Auf der Corona-App müssten mir z.B. alle Corona-Fälle als roter Punkt angezeigt ...
    Doch keine Lockerungen an den Ostertagen geplant
    wk161015 am 03.03.2021 11:43
    Wie wärs denn mal mit impfen statt verbieten.
    Diese Corona-Sonntagspredigten reichen so langsam.
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