
Nun hat der Bauherr noch immer Gelegenheit, das Bauunternehmen auf etwaige Fehlerquellen hinzuweisen. Fällt ein Mangel dagegen erst nach dem Einzug auf, wird es schwieriger. Aber auch für diesen Fall können sich Hauseigentümer wappnen. Hier sind drei Tipps.
Ausreichende Gewährleistungsfrist vereinbaren: „Im Bauvertrag sollte der Bauherr auf eine Gewährleistungsfrist von mindestens fünf Jahren bestehen“, sagt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Diese Gewährleistung stehe dem Bauherrn gesetzlich zu und begründe seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Problematisch werde es, wenn das Bauunternehmen in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden musste. „Für diesen Fall sollte der Bauherr unbedingt eine Bürgschaft zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche mit in den Vertrag einbeziehen, damit er auch dann abgesichert ist und die Kosten nicht selbst tragen muss“, erläutert Haas.
Räume zum Ende der Gewährleistungsfrist gründlich inspizieren: In jedem Fall ist es empfehlenswert, gegen Ende der Gewährleistungsfrist noch einmal besonders sorgfältig alle Räume des Hauses abzugehen sowie auch die Fassade und den Keller zu begutachten. „Etwaige Mängel sind dabei sofort anzuzeigen und genau zu beschreiben“, erläutert Haas. Der Eigentümer sollte Beweisfotos machen und die Schäden nicht selbst ausbessern: „Wer selbst Hand anlegt, vernichtet Beweismaterial, nimmt dem Handwerker die Möglichkeit der Nachbesserung und muss am Ende die Kosten für die Ausbesserung bezahlen.“
Im Neubau Schäden durch Feuchtigkeit vermeiden: Bauschäden aufgrund von Feuchtigkeit sind die am häufigsten vorkommenden – nicht immer aber werden sie durch eine mangelhafte Ausführung verursacht. Auch der Bauherr selbst kann durch unsachgemäßes Verhalten dafür verantwortlich sein. Gerade Neubauten brauchen einige Monate, bis sie völlig ausgetrocknet sind. Wer nicht sofort einzieht, senkt das Schimmelrisiko, da mit den Bewohnern weitere Feuchtigkeit hinzukommt. Nassräume wie Badezimmer oder Küche sind besonders gefährdet, sie sollte man nach der Benutzung schnellstmöglich lüften, damit die Feuchte entweichen kann. Unbenutzte kühle Räume dürfen nicht durch warme und insbesondere feuchte Luft aus Nachbarräumen mitgeheizt werden.
Weitere Tipps und Informationen zu jeder Phase auf dem Weg in die eigenen vier Wände gibt es im Internet unter www.finanzierungsschutz.de.
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