
Die Umweltorganisation BUND hatte eine entsprechende einstweilige Anordnung beantragt. Damit wollte der BUND gerichtlich erzwingen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verkauf von Diesel-Neuwagen der Abgasnorm Euro 6 verbietet, wenn sie auf der Straße die Schadstoffgrenzwerte einer bestimmten EU-Verordnung überschreiten. Viele Autos halten diese Grenzwerte unter Laborbedingungen ein, nicht aber auf der Straße. Das Verwaltungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass die herangezogene EU-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse.
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