
Hamburg (dpa/tmn) - Die Versicherung kommt für Schäden durch einen Einbruch auf - dafür muss aber klar sein, was fehlt. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt deshalb, in einer Liste die Gegenstände des Haushaltes festzuhalten, zu fotografieren und Kaufbelege für diese aufzubewahren.
Für solche Schäden kommt die Hausratversicherung auf, genauso wie für die Beseitigung von Einbruchspuren. Wer feststellt, dass eingebrochen wurde, sollte umgehend die Polizei informieren und so bald wie möglich auch den Versicherer. Er benötigt dann diese Liste der abhanden gekommenen Gegenstände, die sogenannte Stehlgutliste.
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Diese Maßnahmen ...