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Lockdown verlängert: Die neuen Bund-Länder-Beschlüsse

20.01.2021 0 Kommentare

Die Menschen in Deutschland werden sich wegen der Corona-Pandemie weiter stark einschränken müssen. Die Virusmutationen macht Bund und Ländern so viel Sorge, dass einzelne Regeln noch verschärft werden.

  • Neue Corona-Regeln
    Wer den ÖPNV nutzt, braucht künftig eine OP- oder FFP2-Maske. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa (Hauke-Christian Dittrich / dpa)

    Bund und Länder appellieren wieder an Bürgerinnen und Bürger: „Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an“, schreiben sie in ihrem neuesten Beschluss. Wenn die Mutation des Corona-Virus sich als deutlich ansteckender erweise, dann sei eine „weitere deutliche Verschärfung“ der Lage wahrscheinlich.

    Die bisher zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen werden bis zunächst zum 14. Februar verlängert, im Detail justierten Bund und Länder nach:

    - KONTAKTE: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.

    - MASKEN: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.

    - KITAS & SCHULEN: Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.

    - ALTEN- & PFLEGEHEIME: Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.

    - GOTTESDIENSTE: Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

    - ARBEIT & HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.

    - STEUERFÖRDERUNG FÜR COMPUTER: Wer sich „bestimmte digitale Wirtschaftsgüter“ zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können - rückwirkend zum 1. Januar. Es geht um „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“.

    - HOTSPOTS: In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. Auch dort soll es eine realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu erreichen.

    - IMPFUNGEN: Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.

    - VIRUS-MUTATIONEN: Die kursierenden Varianten des Coronavirus sollen laut einer seit Dienstag geltenden Verordnung stärker auf den genauen Virustyp untersucht werden (Sequenzierung). Der Bund soll bis Anfang Februar erste Ergebnisse dazu vorlegen. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Großbritannien oder Irland, die deutlich ansteckender sein könnten.

    - GESUNDHEITSÄMTER: Studenten sollen für die Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.

    - CORONA-HILFEN: Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Soloselbständige soll einfacher werden, die Hilfen ausgeweitet. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird für Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen haben und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.

    - NÄCHSTE SCHRITTE: Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.

    - WEITER GILT UNTER ANDEREM: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Auch Friseure, Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben zu. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bleibt verboten.

    © dpa-infocom, dpa:210120-99-96598/2 (dpa)

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    Leserkommentare
    Vorerkrankte haben Vorrang bei Impfungen in Bremen
    danielweitzel am 05.03.2021 20:52
    Guten Abend, ich werde in Kürze Vater, aber mir ist völlig unklar, wie dass Land Bremen dies wissen sollte und mir ist nicht klar, wo ich meinen ...
    Die Miete frisst das Bafög auf
    MaxHeinken am 05.03.2021 20:37
    Letztendlich geht ja nicht um den Einzelfall, sondern um den Bundesvergleich....
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