
Düsseldorf (dpa/tmn) - Die erste eigene Wohnung ist meist kein Palast. Trotzdem können ein Brand, Wasser oder Einbrecher Schaden anrichten und Laptop, Kleider und Möbel zerstören.
Auswärts wohnende Studenten sollten daher prüfen, ob sie über die Hausratversicherung der Eltern gegen solche Fälle versichert sind, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Eine Voraussetzung ist, dass die Kinder weiter bei der Familie gemeldet sind. Dazu kommt: Sie dürfen keinen eigenen Hausstand gründen. Wann das der Fall ist, ist in der Praxis nicht immer eindeutig, erklärt Versicherungsexpertin Rita Reichard. Ein Indiz für die angedachte Rückkehr ins Elternhaus ist etwa der Einzug ins möblierte Studentenwohnheim.
Aber selbst wenn die Studentenbude von der Außenversicherung umfasst wird: Tritt ein Schaden ein, wird oft nur bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme gezahlt.
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