
Für Beschlüsse ist jedoch die absolute Mehrheit von 35 Stimmen nötig. In der Regel stimmen Länder nur zu, wenn Konsens in der jeweiligen Koalition herrscht. Falls nicht, gibt es Enthaltung, was quasi als Nein gerechnet wird.
Aktuell kann sich das Regierungslager nur auf die Stimmen von drei großen Koalitionen in Sachsen (4 Stimmen), Mecklenburg-Vorpommern und Saarland (je 3) sowie der CSU-Alleinregierung in Bayern (6) stützen. Auch die 15 Stimmen der drei Länder, an denen die CDU mit Grünen oder gemeinsam mit Grünen und SPD an der Regierung beteiligt ist, würden nichts an der fehlenden Mehrheit für Union und SPD ändern: Hessen (CDU/Grüne, 5), Baden-Württemberg (Grüne/CDU, 6) und Sachsen-Anhalt (CDU/SPD/Grüne, 4).
Rot-Rot-Grün – in verschiedenen Konstellationen – bringt am ehesten eine Mehrheit zustande, jedoch nur mit Hilfe von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Dort regieren SPD und Grüne mit der FDP oder der Minderheitspartei SSW. Dieses Lager kommt auf 38 Stimmen: Bremen (SPD/Grüne, 3), Brandenburg (SPD/Linke, 4), Nordrhein-Westfalen (SPD/Grüne, 6), Schleswig-Holstein (SPD/Grüne/SSW, 4), Niedersachsen (SPD/Grüne, 6), Thüringen (Linke/SPD/Grüne, 4), Hamburg (SPD/Grüne, 3), Rheinland-Pfalz (SPD/FDP/Grüne, 4) und Berlin (SPD/Linke/Grüne, 4).
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