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Neue EU-Verordnung
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Ohne Geoblocking im Ausland streamen

Serena Bilanceri 04.04.2018 0 Kommentare

Nutzer können auf ihre Lieblingsserien, Musik und Filme jetzt auch im Urlaub oder auf Reisen EU-weit zugreifen. Auf Grundlage einer neuen EU-Verordnung wird das Geoblocking teilweise abgeschafft.

  • Eine junge Frau hat auf ihrem Smartphone die App vom Streaming-Anbieter Netflix geöffnet. Verbraucher können auf ihre Online-Abos für Musik, Filme oder Sport künftig auch im Urlaub zugreifen.
    Eine junge Frau hat auf ihrem Smartphone die App vom Streaming-Anbieter Netflix geöffnet. Verbraucher können auf ihre Online-Abos für Musik, Filme oder Sport künftig auch im Urlaub zugreifen. (dpa)

    Es ist wie ein Ostergeschenk an alle digitalen Nutzer. Wer bisher im Urlaub seine Lieblingsserie online schauen wollte, stieß oft auf Hindernisse. Viele kommerzielle Streaming-Dienste sperrten ihre Inhalte für IP-Adressen aus dem Ausland. Nutzer bekamen dann trotz eines gültigen Abonnements die Meldung, die Seite sei in dem Land nicht verfügbar. Doch damit ist nun Schluss – mit der neuen EU-Verordung zur Abschaffung des Geoblocking-Systems.

    Geoblocking heißt die Technik, die das Sperren von Inhalten je nach Ursprungsland der IP-Adresse erlaubt. Jetzt ist das Geoblocking für Streaming-Dienste in der Europäischen Union zum Teil abgeschafft worden. Live-Streaming-Dienste sind in Deutschland sehr beliebt: Etwa 24 Millionen User im Monat sollen sie 2017 benutzt haben. Der Musik- und Videodienst Spotify legte erst in dieser Woche einen erfolgreichen Börsengang hin. Das Unternehmen erreichte schon am ersten Handelstag einen Marktwert von knapp 30 Milliarden Dollar. 

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    Die sogenannte Portabilitätsverordnung ist am 1. April in Kraft getreten. „Sie ist nur der erste von mehreren Schritten, die den EU-Binnenmarkt stärken sollen“, sagt Karolina Wojtal, Expertin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Nutzer, die in Deutschland einen Vertrag abgeschlossen haben, können jetzt auf ihre Lieblingsfilme, -serien, -musik oder -E-Books auch bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland online zugreifen – genauso wie sie es zu Hause getan hätten.

    Denn zusätzliche Begrenzungen der Anzahl von benutzbaren Geräten, Filmen oder deren Genre sind nicht zulässig. Betroffen sind allerdings nur kostenpflichtiger Dienstleistungen: Öffentlich-rechtliche Mediatheken dürfen im Ausland weiterhin unzugänglich bleiben.

    „Wichtig ist, dass die Dienstleistung im Inland gekauft wurde und es sich nicht um einen dauerhaften Aufenthalt, zum Beispiel einen Umzug handelt“, erläutert sie. Was mit „vorübergehender Aufenthalt“ gemeint sei, habe jedoch der Gesetzgeber absichtlich offengelassen. „Das ist so gewollt, damit man sich die individuelle Situation anschauen kann.“ Daher dürften auch Studienaufenthalte im Ausland als vorübergehend gelten.

    Anbieter haben jedoch das Recht, einen Nachweis zu verlangen: etwa Meldebescheinigungen oder Rechnungsadressen, die die kurze Dauer eines Aufenthaltes im Ausland bestätigen. „Das ist für uns ein Kritikpunkt an der Vorschrift: Dieser Spielraum bei der Aufenthaltsdauer ist für den Verbraucher mit einer gewissen Unsicherheit verbunden“, bemängelt die Expertin. „Wir wissen auch nicht, welche Unterlagen die Unternehmen für eine eventuelle Nachprüfung des Aufenthaltsortes tatsächlich anfordern werden, auch wenn die Verordnung hier einige Beispiele nennt.“

    Mehrere Kritikpunkte

    Ein zweiter Kritikpunkt sei die Tatsache, dass Nutzer im Heimatland weiterhin keinen Zugang zu ausländischen Abonnements hätten. „Das Angebot von Netflix UK ist zum Beispiel häufig aktueller oder breiter als das in Deutschland. Schön wäre es, wenn Nutzer Abos auch in anderen Ländern abschließen könnten.“ Dass dies noch nicht möglich sei, liege an den unterschiedlichen nationalen Urheberrechtsvorschriften. Die Anbieter sind so gezwungen, die Filmrechte einzeln für jedes Land zu erwerben.

    „Das Urheberrecht ist unangetastet geblieben, auf eine einheitliche Regelung konnten sich die Mitgliedsstaaten nicht einigen“, sagt Wojtal. Außerdem solle dadurch verhindert werden, dass ein günstigeres Abonnement in einem Land gekauft wird und in einem anderen benutzt werde. Die Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender werden vom Geoblocking-Verbot nicht erfasst, da es sich um ein kostenfreies Angebot handelt. „Verboten ist es jedoch nicht, dass die einzelnen öffentlich-rechtlichen Sender ihre Inhalte auch im Ausland anbieten. Sie werden jedoch nicht gezwungen, dies zu tun“, so die Expertin.

    Die Verordnung sei allerdings ein wichtiger Schritt für den digitalen EU-Markt. „Für Ende des Jahres ist eine partielle Aufhebung des Geoblockings beim Online-Shopping geplant“, sagt Wojtal. Bisher werden beispielsweise deutsche Kunden, die auf einer ausländischen Seite eines internationalen Geschäfts etwas kaufen wollten, meistens automatisch auf die deutsche Seite umgeleitet. Die Folge kann sein, dass das gewünschte Kleid oder die Schuhe auf der heimischen Seite nicht zur Verfügung stehen.

    „Nach aktuellem Stand soll der Verbraucher dann europaweit auch in länderspezifischen Online-Shops einkaufen können. Allerdings werden die Unternehmen nicht gezwungen, die Waren ins Ausland zu liefern. Das heißt, dass Kunden in manchen Fällen die Lieferung eventuell selbst organisieren müssen“, sagt Wojtal. Sonst wären kleine Händler womöglich überfordert. Zudem gelten auch die jeweiligen nationalen Gesetze, die den Import bestimmter Substanzen einschränken könnten. Welche Regeln gelten, soll bis Ende 2018 feststehen.

    Videostreaming-Dienste in Deutschland

    Amazon Prime: Der digitale Versandhändler bietet Video- und Musikstreaming sowie E-Books-Ausleihe an. In Deutschland besitzt der Streamingdienst laut einer Studie der Beratungsfirma Goldmedia einen Marktanteil von etwa 47 Prozent. Nach einem kostenlosen Probemonat können Kunden ein Monatsabo für 7,99 oder ein Jahresabo für 69 Euro abschließen. Studenten erhalten ein Jahr lang kostenfreien Zugang, danach darf der Dienst für 34 Euro im Jahr benutzt werden. Mit Prime Video können Nutzer Filme und Serien streamen.

    Netflix: Mit mehr als 117 Millionen Abonnenten weltweit zählt Netflix zu den größeren Videostreaming-Anbietern. In Deutschland liegt er mit einem Marktanteil von etwa 20 Prozent gleich hinter Amazon. Das US-Unternehmen hat Filme, Serien und Eigenproduktionen im Angebot. Ein Basis-Abo kostet 7,99 Euro. Gestreamt wird auf einem Gerät. Das Standard-Abo kostet 10,99 Euro, damit kann man zwei Geräte gleichzeitig anmelden und in HD schauen. Das Premium-Abo kostet 13,99 Euro für vier Geräte und Ultra-HD-Qualität. Ein kostenloser Probemonat ist möglich.

    Sky Ticket: Der Medienkonzern bietet jetzt die Möglichkeit, auch ohne langfristigen Vertrag Filme und Serien zu streamen. Eine einmalige Zahlung von 9,99 Euro (Entertainment-Paket) berechtigt dazu, einen Monat lang unter anderem Serien und Dokumentationen aus dem Sky-Angebot anzuschauen. Für 14,99 Euro (Cinema) werden Blockbuster gestreamt und für 29,99 Euro (Supersport) sind Sportereignisse zu sehen. Sonderaktionen und kombinierte Angebote sind meistens verfügbar.

    Maxdome: Das Video-on-Demand-Angebot von Pro Sieben Sat 1 kostet im Abonnement 7,99 Euro im Monat. Damit können Filme und Serien gestreamt werden. Der erste Probemonat ist kostenlos. Maxdome bezeichnet sich als „größte Online-Videothek Deutschlands“ mit etwa 50 000 Titeln.

    Als ein Drama-Fantasy-Mix kommt der Film
    Mit seinen 14 Jahren gilt Terron Forte als ein riesen Talent im Basketball. Doch nachdem er ein Stipendium erhält, geht es zunächst steil bergab. Dem 14-Jährigen wird klar, dass das Sportgeschäft voller Tücken sein kann. Der Sportfilm
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    In den ersten drei Teilen war Jason Bourne auf der Suche nach seiner Identität. Im vierten Teil ist der ehemalige Geheimagent untergetaucht, wird aber bald von seiner Vergangenheit eingeholt und ist mal wieder auf der Flucht.
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    Realeyz: Das Independent-Film-Netzwerk aus Berlin bietet unabhängige Filme aus aller Welt und in Originalsprache mit Untertiteln an. Die monatlichen Gebühr beträgt 5,50 Euro, die jährliche 49,50 Euro. Der Dienst bietet eine kostenlose Probe an.

    Netzkino: Auf Netzkino können Nutzer legal Filme kostenlos streamen. Die Online-Videothek finanziert sich durch Werbeeinnahmen und bietet etwa 2500 Filme an. Nach Angaben der Betreiber auf der Webseite ist das Angebot nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz nutzbar. Der Youtube-Kanal sei allerdings auch in anderen Ländern verfügbar. Für 4,99 Euro im Monat kann ein „Plus“-Abo erworben werden – mit einer größeren Auswahl an Filmen.

    Mubi: Qualität statt Masse – auf diesem Portal sind nur 30 Filme verfügbar. Jeden Tag wird ein neuer hinzugefügt und ein alter entfernt. Das Abo kostet 8,99 Euro im Monat. Probezeit: eine Woche. Der Fokus liegt auf Indie-Filmen und Klassikern.

    Flimmit: Die österreichische Video-on-Demand-Plattform bietet österreichische und europäische Produktionen für 7,50 Euro im Monat an. Wer ein dreimonatiges Paket bucht, bezahlt 19,90 Euro. Für ein ganzes Jahr werden 75 Euro fällig.

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    Leserkommentare
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    peridoxicon am 26.02.2021 20:54
    Nein, dauert es nicht. Bitte informieren, bevor man hier Quatsch erzählt. Der Impfstoff ist sicher und zugelassen.
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    Lebewesen am 26.02.2021 20:54
    Menschlich sehe ich da, dass der Stahmann Betrieb das Personal mit Bürgerinnen-Steuer bezahlt und einfach Schulden machen kann.

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