
Die Staatsanwaltschaft Dresden will den Vorwurf zur Anklage bringen, dass Petry unter Eid gelogen hat – darf das bei Abgeordneten aber nur nach Zustimmung des Parlaments. Dort fiel das Votum im zuständigen Ausschuss nun einstimmig. Das heißt: Auch die AfD-Vertreter stimmten dafür. Die Ausschussvorsitzende Christine Clauß (CDU) betonte jedoch, das Gremium entscheide nicht über Schuld oder Unschuld. Dennoch ist somit in den nächsten sieben Tagen nicht mehr mit dem Einspruch eines sächsischen Abgeordneten gegen den Schritt zu rechnen, was die einzige Hürde wäre, die noch vor dem Entzug der Immunität stünde. Vor einem Verfahren müsste dann das zuständige Gericht noch über die Zulässigkeit der Anklage entscheiden.
Auf Anfrage dieser Zeitung wollte sich der Bundesvorstand der AfD nicht zu dem Vorgang äußern. Petry selbst erklärte, sie begrüße die Entscheidung „ausdrücklich“: „Sollte es in der Folge tatsächlich zu einem Verfahren kommen, kann ich in diesem zu den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen“, erklärte sie in Dresden. „Das war bisher nicht möglich.“ Die im Landtag durchaus vorgesehene Möglichkeit, sich vor der Entscheidung persönlich im Immunitätsausschuss zu äußern, hatte die AfD-Politikerin allerdings nicht genutzt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun bereits seit fast einem Jahr wegen Meineides oder fahrlässigen Falscheides gegen die Dresdnerin. Dabei geht es um widersprüchliche Aussagen vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Fall des AfD-Politikers Arvid Samtleben aus Bautzen. Samtleben war vor drei Jahren von der Kandidatenliste der AfD zur Landtagswahl 2014 gestrichen worden und hatte sich danach dagegen gewehrt. Er hatte der Parteiführung vorgeworfen, sie habe ihn auch deshalb ausgebootet, weil er der AfD keine 3000 Euro für das Mandat spenden wollte. Vor dem Wahlprüfungsausschuss, der vor der Sommerpause seine Arbeit abschloss und die Anschuldigungen Samtlebens großenteils zurückwies, hatte Petry im November 2015 ausgesagt, sie selbst habe nie solch einen Darlehensvertrag zugunsten der AfD unterschrieben. Laut Medienberichten scheint es jedoch einen solchen Vertrag mit ihrer Unterschrift zu geben. Der Landtagsabgeordnete der Linken, André Schollbach, hatte deshalb Anzeige gegen Frauke Petry gestellt. Nach Auffassung von Schollbach steht „der Verdacht einer nicht unerheblichen Straftat“ im Raum. Die AfD-Chefin habe sich vor dem Wahlprüfungsausschuss „in wesentlichen Punkten“ in Widersprüche verstrickt.
Ursprünglich hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft im Mai die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Petry abgelehnt, die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft kam aber zu einem anderen Ergebnis. Sie hob die Einstellungsverfügung wieder auf und wies die Staatsanwaltschaft an, die Vorwürfe gegen die Politikerin weiterhin zu überprüfen.
Frauke Petry – auf Bundesebene Co-Vorsitzende der AfD neben dem Baden-Württemberger Fraktionschef Jörg Meuthen – steht auch parteiintern unter Druck. Die AfD hatte sich vor ihrem Parteitag Ende April einen erbitterten Führungsstreit geliefert, aus dem Petry geschwächt hervorging. Zu Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl wurden AfD-Vize Alexander Gauland und Vorstandsmitglied Alice Weidel gewählt. Nach Umfragen kann die AfD mit dem Einzug in den Bundestag rechnen. Als Spitzenkandidatin der Sachsen-AfD kann Petry für diesen Fall mit einem Abgeordnetenmandat in Berlin rechnen.
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