
Am häufigsten trifft es Freiberufler und Selbstständige. Diese gehören leider nicht zu den Lieblingskunden der Kreditgeber. Aber von vornherein aufgeben sollte niemand.
Die Mindestvoraussetzung ist bei den meisten Banken und Sparkassen eine dreijährige Tätigkeit. Dazu sind für diesen Zeitraum Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Es zählt für die Banken der Gewinn vor Steuern. Oft wird ein Abschlag von bis zu 30 Prozent vorgenommen, der die Altersversorgung berücksichtigt. Der restliche Teil wird als Nettoeinkommen bewertet, aus dem die Finanzierung bestritten werden kann. Bei weniger als drei Jahren Tätigkeit kommt unter Umständen noch eine Finanzierung über den Ehepartner infrage. Das Eigenkapital kann bei dieser Frage eine durchaus positive Darstellung bewirken. Denn bei einem Finanzierungsvolumen von bis zu 60 Prozent des Beleihungswertes stehen die Chancen für den Kreditinteressenten besser.
Weitere kritische Argumente sind der Zustand und die Lage des Kaufobjektes. Bei einer renovierungsbedürftigen Immobilie gilt es die Bank von diesem Vorhaben zu überzeugen. Und das gelingt meist mit einem Modernisierungsplan eines Fachberaters oder einer Architektin. Und die Lage des Objektes muss eine langfristige Sicherheit für den Kreditgeber ausweisen.
Nicht zuletzt gibt es noch zwei Punkte, die eine Finanzierung wackelig erscheinen lassen. Der Kreditnehmer hat ein gutes Arbeitsplatzangebot angenommen, befindet sich aber noch in der Probezeit. Dieses Problem lässt sich leicht durch einfaches Warten lösen. Wenn das nicht ausreicht, sollte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder eine Verkürzung der Probezeit geprüft werden. Und wenn ein schlechter Schufa-Score vorliegt, gilt es, dagegen an zu arbeiten. Die Kündigung von Kreditkarten und Konten, die nicht genutzt werden, kann eine Hilfe sein. Bei kleineren Merkmalen ist aber eine Finanzierung durchaus darstellbar, wenn das Merkmal erklärt werden kann.
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