
Schneemänner und Schlittschuhlaufen sind die angenehmen Seiten des Winters. Für Eigentümer oder deren Mieter bedeuten Schnee und Eis aber auch Räum- und Streupflicht. In vielen Supermärkten sind große und kleine Tüten mit Streusalz preiswert zu haben, nach Alternativen sucht man häufig vergeblich. Und das ist ein Problem.
Immer noch viel zu wenig bekannt ist, dass in Bremen nach dem Landesstraßengesetz der Einsatz von Salzen oder salzhaltigen Streumitteln weitgehend verboten ist. Sie dürfen nur in geringen Mengen und nur bei Glatteis sowie zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände gestreut werden. Überall wo Bäume an den Straßen stehen oder begrünte Grundstücke angrenzen, darf das aggressive Auftaumittel nicht verwendet werden. Damit gibt es, abgesehen von einigen Hauptverkehrsstraßen, kaum Ausnahmen von diesem Verbot.
Fällt Schnee, kommen zuerst Schneeschieber oder Besen zum Einsatz. Danach werden abstumpfende Mittel wie zum Beispiel Streusand gestreut. Besonders in Baumärkten sind auch andere Streumittel zu finden, die mit dem Umweltzeichen Blauer Engel ausgezeichnet sind. Auch sie kann man unbedenklich verwenden.
Um den Blauen Engel führen zu dürfen, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Die Streumittel müssen frei von Auftaumitteln sein, dürfen keine organischen Bestandteile enthalten (zum Beispiel Harnstoffe) und sie müssen frei sein von umweltschädlichen Beimengungen. So dürfen weder lösliche Schwermetallverbindungen noch Stoffe mit Düngewirkung enthalten sein. Neben Sand erfüllen viele Sorten von Split oder Granulat diese Anforderungen.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der abstumpfenden Mittel ist, dass sie meist liegen bleiben. Bei gelegentlichen Frösten oder wenig Schnee reicht oft einmaliges Streuen für mehrere Tage. Erst bei Tauwetter muss man noch mal zum Besen greifen. (kr)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bremer Umweltberatung unter der Telefonnummer 04 21 / 70 70 100 oder im Internet unter www.bremer-umwelt-beratung.de.
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Leider kann es sein das einer der beiden ...