
Recklinghausen (dpa/tmn) - Die Haltung von Kleintieren darf der Vermieter nicht pauschal verbieten. Steht eine solche Klausel im Mietvertrag, ist diese unwirksam. Darauf macht der Mieterschutzbund aufmerksam.
Hunde und Katzen fallen hingegen in der Regel unter den Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, der Vermieter kann sie unter Umständen verbieten. Die Haltung eines Tieres wird dann von Fall zu Fall entschieden. So kann der Vermieter etwa vier Katzen in einer Wohnung verbieten, aber einen Dackel erlauben. Bei der Entscheidung muss er Art und Anzahl der Tiere berücksichtigen. Auch die Interessen der Nachbarn können dabei eine Rolle spielen - etwa starke Allergien.
Grundsätzlich kommt es auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an, ob der Vermieter nur informiert oder auch um Erlaubnis gefragt werden muss. Bei Exoten und gefährlichen Tieren gilt aber: Mieter müssen ihren Vermieter immer um Erlaubnis bitten.
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