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Was dürfen die neuen E-Flitzer?

17.05.2019 0 Kommentare

Rollern Sie vielleicht auch bald? Nach dem grünem Licht der Politik ist klar, welche Vorschriften demnächst für neue E-Gefährte gelten. Kritiker warnen, dass noch nicht alle Konfliktfelder ausgeräumt sind.

  • E-Tretroller
    Weil sie einen elektrischen Antrieb haben, gelten die kleinen Flitzer als Kfz. Foto: Oliver Berg (Oliver Berg / dpa)

    Der Bus stoppt an der Haltestelle - und dann geht es mit ausgeklapptem E-Flitzer weiter ins Restaurant, zur Arbeit oder nach Hause.

    Kleine Tretroller mit Elektromotor sollen ab dem Sommer auch in deutschen Städten an den Start gehen können und gerade für kürzere Strecken eine verlockende Alternative zum Auto bieten. Nicht nur Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schwärmt schon von der „Mobilität der Zukunft“. Der Bundesrat gab am Freitag den Weg für die Zulassung frei. Die Länder setzten dabei aber auch entscheidende Änderungen durch, die größere Sicherheitsrisiken vermeiden sollen.

    Quer durch Deutschland dürfte der Verkehr schon bald bunter werden. Auf Radwegen und Radfahrstreifen, wo die E-Gefährte in der Regel fahren sollen. In U-Bahnen, Straßenbahnen und Fernzügen, in denen eingeklappte Tretroller mit an Bord können. Und überhaupt in vielen Städten, in denen Verleihfirmen schon in den Startlöchern stehen. Die Nutzer in spe, Kommunen und alle anderen Verkehrsteilnehmer können sich nun darauf einstellen, wie die Bedingungen aussehen sollen.

    UM DIESE GEFÄHRTE GEHT ES: Weil sie einen elektrischen Antrieb haben, gelten die kleinen Flitzer als Kfz. Das erfordert Vorschriften, die in einer Verordnung festgelegt werden sollen. Konkret geht es um „Elektrokleinstfahrzeuge“, die zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell fahren können und eine Lenk- oder Haltestange haben. Sie dürfen höchstens 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm.

    WER SIE FAHREN DARF: Eine von Scheuer geplante Unterscheidung bei der Altersfreigabe je nach Tempo der E-Tretroller bremste der Bundesrat aus. Generell soll gelten: erlaubt ab 14 Jahren. Also nicht schon ab 12, wie es der Minister zunächst für langsamere Gefährte vorhatte. Aber auch nicht erst ab 15, wie manche Länder und Experten forderten. Es sei zu bezweifeln, ob Jugendliche unter 15 den komplexen Verkehrsraum überblicken, Gefahren rechtzeitig einschätzen und dann entsprechend handeln könnten, mahnte der Verkehrssicherheitsrat.

    WELCHE ANFORDERUNGEN KOMMEN: Führerschein, Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht sind nicht vorgesehen. Vorgeschrieben werden sollen aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug. Pflicht sind zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung, die auch abnehmbar sein darf. Ebenfalls vorgeschrieben werden seitliche Reflektoren und mindestens eine „helltönende Glocke“. Steuer-Elemente für den Motor wie Drehgriffe oder Knöpfe müssen binnen einer Sekunde automatisch in Nullstellung zurückspringen, wenn sie losgelassen werden. Die Standflächen müssen rutschfest sein. Anhänger sind tabu.

    WO GEFAHREN WERDEN DARF: Einfach überall herumkurven dürfen die neuen E-Scooter nicht. Sie müssen auf Radwegen oder gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren - dort haben Fußgänger dann Vorrang und dürfen nicht behindert werden. Gibt es keinen Radweg, darf es die Fahrbahn sein. Der Radfahrerclub ADFC befürchtet aber schon Probleme. Viele holprige Radwege seien für die Tretroller mit ihren kleineren Rädern und der hohen Beschleunigung unbequem und gefährlich. „Deshalb wird es so sein, dass E-Scooter ständig auf Fußwege ausweichen“, warnte Geschäftsführer Burkhard Stork. Das könne niemand wollen - und daher müssten Radwege dringend ausgebaut werden.

    WELCHE REGELN NOCH KOMMEN: E-Flitzer müssen „einzeln hintereinander“ fahren. Ein Anhängen an andere Fahrzeuge und Freihändigfahren sind nicht erlaubt. Auf mehrspurigen Fahrbahnen gilt das Gebot, möglichst weit rechts zu fahren. Auf Radwegen müssen schnellere Radler „ohne Behinderung“ zum Überholen vorbeigelassen werden. Die Länder machen sich nun noch dafür stark, dass auch E-Tretroller Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung nutzen dürfen, wenn es Radler können.

    WIE DIE STÄDTE SICH VORBEREITEN: Tausende E-Roller könnten bald durch Hamburg oder München düsen - und zum Ausleihen bereitstehen. Konkurrierende Verleiher sind schon lange startklar. Ein Chaos wie mit bunten Fahrrädern zum Mieten per App soll es nicht noch mal geben. Aus Sicht von Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gehören Fahrzeuge verschiedener Anbieter gebündelt, wenn Platz fehlt. Möglich seien auch Sondergenehmigungen für öffentliche Parkflächen. Viele Städte seien dabei, Radwege auszubauen. Frankfurt am Main und Berlin haben schon Vorgaben, dass defekte oder falsch geparkte Roller binnen sechs beziehungsweise 24 Stunden entfernt werden müssen.

    WIE ES WEITERGEHT: Die Änderungen des Bundesrats müssen nun noch mal vom Bundeskabinett abgesegnet werden. Wie lange es dauert, bis die Verordnung dann im Bundesgesetzblatt verkündet wird, steht noch nicht fest. Scheuer stimmte künftige Nutzer aber auf eine kurze Wartezeit ein: "Noch vor der Sommerpause geht’s für sie nun endlich richtig los." Für weitergehende Überlegungen stellten die Länder aber schon ein Stoppschild auf. E-Gefährte ohne Lenkstange wie Hoverboards oder Skateboards mit Elektromotor auf Straßen zu testen, werde abgelehnt. (dpa)

    Schlagwörter
    • Andreas Scheuer
    • Bundesrat
    • Deutschland
    • Elektromotor
    • Tretroller
    • Verkehr
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    Leserkommentare
    Yoga nur für Männer
    ArGol3 am 24.02.2021 21:17
    "Wenn Yoga Sport ist, ist es kein Yoga!“

    Authentisches Yoga hat mit Sport absolut nichts zu tun. Dieser Artikel ist sehr bedenklich auf ...
    Kostenanstieg bei der Bremer Müllabfuhr
    susanneundjens am 24.02.2021 20:47
    Sie können ja gerne denken, dass die Fahrradbrücken Egoprojekte sind. Außerhalb des Wutbürgerklientels sieht das ein klein wenig anders aus. Da ...
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