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Wenn die Ehe zu Ende ist

DPA 19.09.2018 0 Kommentare

Einfach zum Scheidungsrichter zu gehen, wenn das Zusammenleben in einer Ehe nicht mehr klappt, das funktioniert nicht. Zuerst muss ein Trennungsjahr eingehalten werden, so will es das Gesetz.

  • Das Trennungsjahr: Was wird aus Wohnung, Vermögen, Steuern?
    Bevor sie sich scheiden lassen können, müssen Eheleute zunächst ein Trennungsjahr mit einigen Auflagen einhalten. (Mascha Brichta, dpa-tmn)

    Die Frist verlangt Paaren einiges ab. Und sie bringt tiefgreifende Veränderungen beim Wohnen, der finanziellen Versorgung und der Steuerzuordnung mit sich. Nachfolgend gibt es Antworten auf verschiedene Frage zum Trennungsjahr:

    Warum darf man sich nicht gleich ganz trennen? Eine Ehe wird erst geschieden, wenn sie gescheitert ist – so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Unwiderleglich vermutet wird das Ehe-Aus, wenn die Partner seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung anstreben (Paragraf 1566 Abs. 1 BGB). Ansonsten muss der scheidungswillige Partner die Zerrüttung beweisen.

    Wann genau beginnt das Trennungsjahr? Dazu schweigt das Gesetz. Juristen greifen deshalb auf Anhaltspunkte zurück. „Der Tag
    des Auszugs eines Partners aus der gemeinsamen Wohnung, die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt“, zählt die Familienrechtlerin Maria
    Demirci mögliche Termine auf. Ein Papier, auf dem die Partner die Trennung vereinbaren, geht ebenfalls als Beleg durch.

    Muss einer ausziehen oder kann man weiter unter einem Dach wohnen? Der Auszug aus dem gemeinsamen Zuhause ist das klarste Signal, dass es vorbei ist. Damit einher geht die rechtlich geforderte Trennung von Tisch und Bett vor der Scheidung. Aber theoretisch besteht die Möglichkeit, weiterhin unter einem Dach zu wohnen. Unter strengen Bedingungen: „Die Frau darf für den Mann nicht mehr waschen, kochen, bügeln“, greift Demirci Klischees auf. Gemeinsame Mahlzeiten– außer einem Essen pro Woche mit den Kindern – und alles, was auf ein Miteinander deutet, sind tabu. Die Eheleute müssen in verschiedenen Räumen wohnen und schlafen. Für Küche und Bad sind Nutzungszeiten festzulegen, zwei Bäder sind aufzuteilen, im Kühlschrank hat jeder ein eigenes Fach.

    Was passiert mit der gemeinsamen Bleibe? Der Mietvertrag für die Wohnung hat Bestand. Das gilt unabhängig davon, wer unterschrieben hat, erläutert der Deutsche Mieterbund. Aber: Jeder der angehenden Ex-Eheleute kann vom anderen die alleinige Nutzung der Wohnung verlangen (Paragraf 1361b BGB) und diesen so vor die Tür setzen. Der sogenannte Überlassungsanspruch muss aber begründet sein. Im Vorteil ist derjenige, der sich um die Kinder kümmert.

    Wer entscheidet über die Wohnsituation? Die Entscheidung, wer in den gemeinsamen Wohnräumen bleiben darf und wer nicht, fällen häufig Familiengerichte. Erklärt der ausziehende Partner nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug seine ernstliche Rückkehrabsicht, ist er endgültig draußen – auch nach der Scheidung. Umstritten ist, ob ein Alleineigentümer einer Wohnung oder eines Hauses vor der Scheidung verkaufen darf. Machen die Immobilien etwa
    90 Prozent seines Vermögens aus, braucht der Verkaufswillige das Ja des anderen. Das gilt auch für geerbte oder geschenkte Immobilien.

    Und was ist mit dem Bankkonto? Vom Tag der Trennung an haben die ehemaligen Partner Anspruch, zu erfahren, wie hoch das Vermögen ist. Dieses Recht soll verhindern, dass jemand etwas beiseite­schafft. Schrumpft zum Beispiel das eine Million Euro schwere Bankkonto im Trennungsjahr auf 100  000 Euro, muss beim Zugewinn nachgewiesen werden, wo das Geld geblieben ist, erläutert die Expertin.

    Was passiert mit den Möbeln? Beim Hausrat darf der ausziehende Partner einpacken, was ihm allein gehört (Paragraf 1361a Abs. 1 Satz 1 BGB). Braucht der andere die Waschmaschine wegen der bei ihm lebenden Kinder, sieht das Gesetz eine Nutzungsüberlassung vor: Der Vater nutzt die Maschine, die Mutter bleibt Eigentümerin. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht, erläutert der Notar Herbert Grziwotz.

    Welche steuerlichen Regeln gelten im Trennungsjahr? Auch in diesem Zeitraum können die Partner noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. „Die Eheleute müssen noch mindestens an einem Tag des Jahres zusammengelebt haben“,erläutert Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband. Aber eine gemeinsame Erklärung müssen beide Partner wollen. Bei Streit um Vermögen und Trennungsunterhalt kann es sein, dass der gegenseitige Einblick in die Einkommensverhältnisse nicht gewollt ist. „Die Frau arbeitet heimlich und will nicht, dass der Mann davon erfährt“, schildert Wawro einen typischen Fall.

    Als Ausweg schlägt er einen zweiten Steuerberater vor. Dieser könne mit dem bisherigen „die gemeinsame Veranlagung optimieren“, sagt der Experte. „Wegen der Verschwiegenheitspflicht bekommt aber kein Partner Einblick in die Einkünfte des anderen.“ Eine getrennte Abrechnung der Steuern beugt der gemeinsamen Haftung vor, die sich sonst aus der Steuererklärung ergibt.

    Funktioniert das vorteilhafte Ehegattensplitting weiterhin? „Ja, im Kalenderjahr der Trennung.“ Wer etwa in diesem Sommer die Scheidung eingereicht hat, aber Weihnachten 2017 bereits getrennt lebte, „für den kommt die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif für 2018 nicht mehr in Betracht“, erläutert Wawro. Geben Paare eine gemeinsame Erklärung ab, obwohl jeder seit Jahren eigene Weg geht, droht sogar der Vorwurf der Steuerhinterziehung.

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    MaxHeinken am 04.03.2021 21:10
    Zitat:
    Der Selbsttest ist damit deutlich günstiger als der Schnelltest in den Testzentren, Apotheken und Arztpraxen, hat aber eine ...
    Aldi bietet erste Corona-Selbsttests an
    MaxHeinken am 04.03.2021 20:56
    Sie werden zu Aldi gehen.....
    Aldi hat die Lücke erkannt und sind die Ersten, die diese Test auf diesem Wege anbieten. Freie Marktwirtschaft ...
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