
München (dpa/tmn) - Schulden will keiner erben. Ist unklar, ob der Verstorbene wohlhabend oder verschuldet war, sollten sich Erben zunächst einen Überblick zum Nachlassbestand verschaffen. In der Wohnung oder dem Haus des Erblassers können Erben dazu Anhaltspunkte finden.
Wenn sie keinen Schlüssel haben, dürfen sie einen Schlüsseldienst beauftragen, informiert das Deutsche Forum für Erbrecht. Stellt sich dann etwa durch Kontoauszüge oder andere Unterlagen heraus, dass der Verstorbene nur Schulden hinterlässt, können Angehörige das Erbe ausschlagen.
Die Frist dafür beträgt sechs Wochen. Es sei denn, der Erbe befand sich bei der Testamentsbekanntgabe im Ausland. Dann hat er bis zu sechs Monate Zeit, das Erbe auszuschlagen.
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