BGH-Urteil betrifft bis Ende 2007 abgeschlossene Verträge
Hohe Abschläge bei Kündigung der Lebensversicherung rechtens
Karlsruhe·Berlin (wk). Bei der Kündigung einer Lebensversicherung müssen Kunden weiterhin hohe Abschläge in Kauf nehmen. Bei Verträgen, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, haben Versicherer wie bisher ...
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