Viele Firmen bieten ihren Beschäftigten E-Autos als Dienstwagen. Bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils gilt jetzt ein neuer Grenzwert. Ein Blick auf die Lohnabrechnung kann sich lohnen.
Der Gesetzgeber fördert die Elektromobilität. Auch Arbeitnehmer können von steuerlichen Vorteilen profitieren - beispielsweise wenn sie von der Firma ein E-Auto zur Verfügung gestellt bekommen.
Fahrten protokollieren oder pauschal versteuern? Wer einen Dienstwagen privat nutzt, sollte sich spätestens am 1. Januar für eine Variante entscheiden - nachträgliche Änderungen sind nicht vorgesehen.
Ein Dienstwagen ist praktisch - vor allem, wenn er auch privat genutzt werden kann. Der daraus entstehende Nutzungsvorteil muss versteuert werden. Stellt sich die Frage: Können zusätzliche Kosten zum Beispiel für eine Garage gegengerechnet werden?
Es gibt einige Steuersparmodelle. Dazu gehört aber nicht die Absetzung eines Vollzeit-Dienstautos für die Ehefrau, wenn diese einem Minijob nachgeht. Ein solcher Fall fällt eher in den Bereich „fremdunüblich“.
Wer einen Firmenwagen oder ein Dienstfahrrad auch privat fährt, muss diesen Nutzungsvorteil versteuern. Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln - für einige Arbeitnehmer führen sie zu einer Steuererleichterung.
Arbeitgeber und Selbstständige sollten unbedingt bis Anfang des kommenden Jahres warten, wenn sie einen Dienstwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb anschaffen wollen. Sie können Steuern sparen.
Die künftigen CO2-Grenzwerte machen den Autobauern zu schaffen - auch Volkswagen. E-Autos könnten Abhilfe schaffen, wenn sie denn in ausreichender Zahl auf die Straße kommen. Jetzt will VW die eigenen Manager zu Botschaftern der E-Mobilität machen.