Die obersten Zivilrichter des BGH fordern die Gerichte schon länger auf, bei Eigenbedarfskündigungen genauer hinzusehen. Ob hohes Alter des Mieters, lange Wohndauer oder viele minderjährige Kinder - nicht alles stellt nach Ansicht des BGH eine ...
Muss eine 90-Jährige ausziehen, weil der Vermieter die Wohnung nutzen will? Bei Eigenbedarfskündigungen müssen Gerichte sehr genau hingucken - erst recht nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs.
Bei Eigenbedarfskündigungen dürfen Gerichte nicht pauschal urteilen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Das geht dem Mieterbund Niedersachsen-Bremen noch nicht weit genug.
Bei Eigenbedarf hat der Mieter normalerweise wenig Chancen. Es sei denn, es ist ein Härtefall. Muss eine demente Berliner Seniorin für eine junge Familie die Wohnung räumen? Das höchste deutsche Zivilgericht soll entscheiden.
Aus der „Mietenbremse“ soll ein „Stopp“ werden. Die SPD-Spitze will die dramatische Lage am Wohnungsmarkt mit drastischen gesetzlichen Eingriffen lindern. Ob der Koalitionspartner da mitmacht?
Beim Kauf einer Mietwohnung, können die neuen Eigentümer die Mieter nicht sofort wegen Eigenbedarfs vor die Tür setzen. Es gilt eine Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren. Auch Personengesellschaften müssen diese Frist einhalten.
Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, ist das für viele Mieter ein Alptraum. Der Bnundesgerichtshof stellt klar: Eine dreijährige Kündigungssperre nach dem Verkauf einer vermieteten Wohnung muss eingehalten werden.