Weiterbildungen zahlen sich zwar meistens aus. Aber nicht unbedingt gegenüber dem Finanzamt. Denn Reisekosten können Arbeitnehmer in diesen Fällen meist nicht geltend machen.
Vermieter, die ihre Mietobjekte nur gelegentlich aufsuchen, können die Fahrten nach den Regeln für Dienstreisen abrechnen. Kommt der Vermieter regelmäßig vorbei, gelten jedoch andere Regeln.
Wer Hartz IV bekommt, muss die Gebühren für den Nachhilfeunterricht der Kinder nicht selbst tragen, die Fahrtkosten aber schon. Über monatliche Mobilitätskosten sind sie nämlich bereits geregelt.