Ob Angehörige eine Urne persönlich zum Friedhof tragen dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Doch selbst, wenn es erlaubt ist, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und Regeln zu beachten.
Ein Notar erhebt Gebühren für einen Termin, obwohl seine Mitarbeiterin - eine Rechtsanwältin - diesen wahrnahm. Geht das? Immerhin handelte es sich in dem Fall um hohe Gebühren nach der Notar-Kostenverordnung. Ein Richter klärte den Streit vor ...
Wohlhabende Menschen hinterlassen nach ihrem Tod ein mehr oder weniger großes Vermögen. Dieses geht daraufhin in den Besitz der Erben über. Doch zuvor müssen die Begünstigten eine wichtige Aufgabe erfüllen.
Ein Erbe muss nicht immer positive Folgen haben. Daher kommt es vor, dass einige Menschen ihr Erbe ausschlagen. Hierfür gibt es jedoch nur eine kurze Frist. Allerdings kann sich diese Zeitspanne unter besonderen Umständen verlängern.
Wer vermeiden will, dass sich seine Erben streiten, muss möglichst klare Aussagen treffen. Andernfalls entscheiden Gerichte, wem etwas zusteht - zum Beispiel das Geld aus einer Lebensversicherung.
Mit einer Vorsorgevollmacht betrauen betreuungsbedürftige Menschen eine andere Person mit der Wahrnehmung ihrer vermögensrechtlichen oder privaten Angelegenheiten. Ein Gerichtsurteil zeigt, dass die Vollmacht auch nach dem Tod gültig sein kann.
Laut Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister sterben pro Jahr über 20 000 Kinder und junge Erwachsene in Deutschland. Am zweiten Sonntag im Dezember ist der Weltgedenktag für diese "Sternenkinder".
Nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden können vererbt werden. Jedoch haben Angehörige auch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Vor allem wenn sie noch minderjährig sind. Das zeigt ein Urteil des Oberlandgerichts Zweibrücken.
Der Efeu legt sich wie eine grüne Hülle an Hauswände, um Baumstämme und über Gräber. Dabei behält er sein Blätterkleid das ganze Jahr hindurch an. Doch eigentlich ist er nicht komplett wintertauglich, und er benötigt viel Feuchtigkeit.
Eine E-Mail eignet sich nicht als urkundlicher Nachweis. Daher können Erblasser ihr Testament auch nicht auf dem elektronischen Weg widerrufen. Das bestätigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin.