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Städte schränken Airbnb und Co. immer mehr ein

31.07.2018 0 Kommentare

Privatunterkünfte von Airbnb und Co. sind bei Urlaubern beliebt. Und bei vielen Hotels und Anwohnern in Großstädten verhasst. Der Vorwurf: Ferienwohnungen für Touristen treiben die Mietpreise in die Höhe. Viele Metropolen haben reagiert. Was Reisende wissen müssen.

  • Städte schieben Airbnb einen Riegel vor
    Beliebte Touristenstädte in Europa leiden darunter, dass viele Wohnungen an Urlauber statt an Einheimische vermietet werden - und schieben vermehrt einen Riegel vor. Foto: Christin Klose (dpa)

    Berlin (dpa/tmn) - Das große Versprechen von Airbnb lautet: Urlaub machen wie ein Einheimischer, günstiger und persönlicher als in einem Hotel. Das spricht viele Reisende an.

    Heute finden Gäste bei Airbnb noch immer kleine charmante Privatunterkünfte, doch die Angebote haben sich zunehmend professionalisiert. Große gewerbliche Anbieter sind vertreten, und längst nicht alle Inserate sind günstig. Airbnb will in Zukunft sogar bewusst auf Luxus setzen, etwa mit „Airbnb Plus“.

    Airbnb ist ein großer, aber nicht der einzige Vermittler von privaten Ferienunterkünften - und die werden in vielen Städten zunehmend zum Problem. Nicht nur Hoteliers protestieren, auch die Anwohner. Denn die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen treibt die Mietpreise in die Höhe. Daher haben viele besonders beliebte Touristenstädte mittlerweile Einschränkungen für Airbnb, Wimdu und Co. durchgesetzt. Es geht vor allem um die Vermietung ganzer Wohnungen, einzelne Gästezimmer sind weniger das Problem.

    Hier eine Übersicht mit bedeutenden Beispielen:

    - Berlin: Die deutsche Hauptstadt hat im Februar 2018 die Regeln für die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft. Einer Sprecherin der Stadt zufolge ist das Ziel, Wohnraum vor Missbrauch zu schützen. Wer eine ganze Wohnung anbieten will, muss das vorher der Stadt melden und sich die Vermietung genehmigen lassen. Gastgeber bekommen dann eine Registrierungsnummer, die sie bei ihren Inseraten angeben müssen. Kontrollen sollen so leichter werden. Für Reisende hat das auch einen Vorteil: Sie können schnell feststellen, ob eine Unterkunft legal oder illegal vermietet wird.

    - Amsterdam: Die niederländische Stadt greift künftig noch härter gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen durch als bisher. Ab 2019 darf eine Wohnung nur noch an höchstens 30 Tagen im Jahr an Touristen vermietet werden. Das derzeitige Limit sind 60 Tage. Zwischen 2013 und 2017 war die Zahl der Touristenwohnungen von 4500 auf 22 000 gestiegen. Die Stadt will den Druck auf einige besonders betroffene Stadtviertel durch die strenge Regelung verringern. Amsterdam ist eine der beliebtesten Metropolen Europas.

    - London: Im Großraum der britischen Weltstadt gibt es ebenfalls Regeln zur Kurzzeitvermietung ganzer Wohnungen. Mehr als 90 Tage dürfen es pro Kalenderjahr nicht sein. Eine Vermietung über einen längeren Zeitraum ist nur möglich, wenn sich die Gastgeber eine Genehmigung dafür besorgen. Auf Airbnb gibt es zudem automatische Begrenzungen für Gastgeber, die dabei helfen sollen, die Regeln durchzusetzen. Sind die 90 Tage voll, ist der Kalender des Gastgebers blockiert. Neue Buchungen sind dann nicht mehr möglich.

    - Paris: Paris hat am 1. Januar 2018 ein Limit von 120 Tagen pro Jahr für die Vermietung gesamter Wohnungen eingeführt. Das betrifft die zentralen Innenstadtbezirke 1. bis 4. Arrondissement. Wenn die Tage abgelaufen sind, wird der Kalender des Gastgebers blockiert. Die Wohnung kann nicht mehr über die Plattform vermietet werden.

    Seit Dezember 2017 müssen sich Gastgeber bei der Stadt anmelden, sie erhalten eine Registrierungsnummer. Doch viele Anbieter halten sich nicht daran. Paris wirft Airbnb vor, die Regeln für die kurzzeitige Vermietung möblierter Wohnräume an Touristen nicht einzuhalten. In fünf Jahren habe Paris 20 000 Mietwohnungen verloren, die meisten davon seien in Ferienwohnungen umgewandelt worden, so die Stadt. Wer bei der Buchung sichergehen will, kann die Anzeige nach der Nummer prüfen oder direkt beim Gastgeber danach fragen.

    - Palma de Mallorca: In der Inselhauptstadt ist die Lage angespannt. In Palma sind die Mieten innerhalb von fünf Jahren um 40 Prozent gestiegen, auch wegen Plattformen wie Airbnb. Palma geht deshalb nun streng gegen Kurzzeitvermietungen vor. Im Stadtgebiet dürfen ganze Wohnungen gar nicht mehr an Touristen vermietet werden. Auch für Einfamilienhäuser gibt es nun Regeln: In Palma dürfen diese nur noch vermietet werden, wenn sie nicht auf geschütztem ländlichem Boden, oder wenn sie in Flughafennähe oder in Gewerbegebieten stehen.

    - New York: Auch am Big Apple gibt es Regeln für die zeitweise Vermietung von Wohnungen an Urlauber. In Mehrfamilienhäusern dürfen Wohnungen laut Gesetz nicht für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen vermietet werden, wenn der Gastgeber nicht anwesend ist. Außerdem sollen solche Vermietungen dem Zweck einer dauerhaften Bewohnung dienen. Das widerspricht der Nutzung durch Touristen. Wohnt der Gastgeber jedoch in der Wohnung, gibt es keine Einschränkungen.

    In einem solchen Fall kann es jedoch sein, dass Zonierungs-Regeln oder Hausordnungen die Untervermietung dennoch verbieten. Auch hier ist es am besten, beim Gastgeber nachzufragen. Bei Airbnb gibt es in New York zusätzlich die Regel „Ein Gastgeber, ein Zuhause“. Das heißt, dass ein Gastgeber auf der Plattform nur eine Unterkunft anbieten darf. Dies betrifft hauptsächlich Privatvermieter.

    Es ist davon auszugehen, dass die Regeln der Städte oft noch nicht eingehalten werden, siehe Paris. Doch was droht Urlaubern, wenn sie unwissentlich in einer illegal vermieteten Privatunterkunft landen?

    Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover erklärt, dass es vorrangig die Aufgabe der Gastgeber sei, sich um die Einhaltung der Vorschriften zu kümmern. Konsequenzen für Reisende - also etwa die Räumung - hält er für wenig wahrscheinlich. Allerdings könne man dies nicht völlig ausschließen. In einem solchen Fall können Reisende jedoch Ansprüche gegenüber dem Gastgeber geltend machen. Wer sichergehen will, sollte sich laut Degott vorab beim Gastgeber erkundigen, ob er eine Lizenz zur Vermietung hat.

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