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Wo Urlauber Steuern oder Abgaben zahlen müssen

21.05.2019 0 Kommentare

Kurtaxe, Tourismusabgabe, Citytax: Viele Urlaubsorte und Reiseziele bitten ihre Gäste zur Kasse. Häufig bekommen Reisende für die Gebühr nützliche Gegenleistungen. Doch manchmal geht es vor allem darum, die Besuchermassen in Schach zu halten.

  • Venedig
    Dogenpalast und Markusturm in Venedig: Die Stadt will sich mit einem Eintrittsgeld gegen die zunehmenden Besuchermassen wehren. Foto: Andrea Warnecke (Andrea Warnecke / dpa)

    Kiel (dpa/tmn) - Was bei der Berechnung der Reisekosten oft vergessen wird, ist die Gebühr vor Ort - ob Kurtaxe, Tourismusabgabe, Bettensteuer oder Citytax. Immer mehr Städte, Regionen und Länder kassieren eine solche Abgabe von Besuchern.

    Häufig wird Reisenden erst am Urlaubsort bewusst, dass sie eine Tourismusabgabe leisten müssen. „Die Gäste wissen oft nicht, wofür sie dabei eigentlich zahlen“, sagt Prof. Martin Lohmann vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa in Kiel.

    Tourismusabgabe
    Diese Gebühr kommt für Urlauber noch oben drauf: Eine Tourismusabgabe, Citytax oder Kurtaxe kassieren viele Urlaubsorte. Foto: Andrea Warnecke (Andrea Warnecke / dpa)

    Gäste- und Kurkarten

    Dabei liegen die Vorteile in vielen Urlaubsregionen auf der Hand - in Form von Gäste- und Kurkarten, die Urlauber in der Regel kostenlos in ihrer Unterkunft bekommen. Eine kostenlose Nutzung des ÖPNV ist mit den Karten häufig möglich, ob mit Allgäu-Walser-Card, Saarland-Card oder der Konus-Gästekarte im Schwarzwald.

    Hamburg
    Die Station Landungsbrücken in Hamburg: Die Hansestadt kassiert eine Kultur- und Tourismustaxe für private Übernachtungen. Foto: Christin Klose (Christin Klose / dpa)

    In Deutschland sind mehr als 350 staatlich anerkannte Heilbäder und Kurorte sowie zahlreiche weitere Tourismusorte berechtigt, eine Kurtaxe oder Tourismusabgabe von Übernachtungsgästen zu verlangen.

    Gebühr variiert je nach Region

    Leipzig
    Völkerschlachtdenkmal bei Leipzig: Die sächsische Stadt nimmt drei Euro Gästetaxe pro Nacht. Foto: Andrea Warnecke (Andrea Warnecke / dpa)

    Meist wird die Gebühr in der Unterkunft mit dem Übernachtungspreis entrichtet. Ihre Höhe variiert je nach Region, Saison und Berechnungsgrundlage zwischen 0,50 Euro und 3,70 Euro pro Nacht.

    Norderney zum Beispiel kassiert 3,70 Euro pro Nacht. Im Gegenzug bekommen Urlauber die Norderney Card. Auch Langeoog liegt mit 3,50 Euro in der Hauptsaison und 2,80 Euro in der Nebensaison eher am oberen Ende des Preisspektrums. Dafür gibt es die Langeoog-Card, die etwa kostenlose Veranstaltungen in der Region ermöglicht. In Binz auf Rügen werden ganzjährig 2,85 Euro pro Nacht fällig. Dafür sind etwa die Busse im Ort und die Binzer Bäderbahn kostenlos.

    Bad Kissingen in Bayern nimmt ganzjährig 3,60 Euro. Im Tegernseer Tal beträgt der Kurbeitrag 2 Euro, in Garmisch-Partenkirchen 3 Euro. Inklusivleistungen und Vergünstigungen gibt es im Gegenzug.

    Tourismusabgaben in der EU

    Doch nicht nur in deutschen Reisezielen werden Tourismusabgaben fällig. In Österreich zum Beispiel gibt es die Ortstaxen. Ihre Höhe hängt von Region und Saison ab.

    Auf den Balearen müssen Reisende seit 2016 die sogenannte Ecotasa zahlen, die für Umweltprojekte verwendet wird. Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Qualität der Unterkunft: Für Gäste in Luxushotels werden 4 Euro pro Nacht fällig, in Vier- und Drei-Sterne-Superior-Hotels sind es 3 Euro, in 1- bis 3-Sterne-Hotels 2 Euro.

    In Griechenland müssen Urlauber seit 2018 eine Gästesteuer bezahlen, die sich nach dem Unterkunftstyp richtet. In Ein- und Zwei-Sterne-Hotels etwa muss der Gast pro Nacht 50 Cent zahlen, in Drei-Sterne-Hotels werden 1,50 Euro fällig, in Vier-Sterne-Hotels 3 Euro und in Fünf-Sterne-Häusern 4 Euro.

    In vielen Regionen Italiens wird ebenfalls eine Bettensteuer berechnet, die sich an der Kategorie der Unterkunft orientiert. Auch in Frankreich, Polen, der Schweiz und der Niederlande gibt es Kurtaxen, gestaffelt nach Übernachtungsarten.

    Berühmte Metropolen und Fernreisen

    Für Schlagzeilen sorgte zuletzt Venedig. Die berühmte Lagunenstadt will Tagesgäste ab September mit einer Gebühr von 3 Euro zur Kasse bitten. Von einem „Eintrittsgeld“ für die Stadt ist die Rede. Der Grund für die Abgabe liegt im ausufernden Massentourismus in Venedig begründet. Prof. Martin Lohmann hält es durchaus für möglich, dass sich die Besucherströme auf diese Art etwas entzerren lassen. Dass die Eintrittsforderung Gäste generell von einem Besuch abhalten könnte, hält der Diplom-Psychologe aber für unwahrscheinlich.

    Auch andere Metropolen leiden unter den Besuchermassen - und kassieren deshalb ganz schön ab. Ein Beispiel ist Amsterdam. Die Stadt führt neben der Touristenabgabe eine zusätzliche Bettensteuer ein. Zusätzlich zu der Abgabe von sieben Prozent der Hotelrechnung werden künftig drei Euro pro Nacht und Gast fällig, kündigte die Stadtverwaltung im Mai an. Das Geld soll auch in den Erhalt des historischen Stadtbildes fließen.

    Fernreisende müssen in manchen Ländern ebenfalls eine Abgabe zahlen. Neuseeland zum Beispiel plant von Oktober an eine Einreisegebühr in Höhe von 35 Neuseeland-Dollar (etwa 20,50 Euro).

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