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Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten

Ellen Stüdgens 04.02.2021 0 Kommentare

Kurz vor Weihnachten ist ein neues Gesetz über die „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Dieses regelt seit dem 23.

  • Sahli-Wü-foto-neu.jpg
    Hartmut Sahli, Bezirksleiter von Wüstenrot Immobilien, begrüßt das neue Gesetz zur Berechnung der Maklerprovision. (SABINE MEIER und Wüstenrot, Wüstenrot)

    Kurz vor Weihnachten ist ein
    neues Gesetz über die „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“
    in Kraft getreten. Dieses regelt seit dem 23. Dezember die Verteilung der Maklercourtage bei einem Immobilienkauf. Doch was bedeuten die neuen Vorschriften für Käufer, Verkäufer und Immobilienmakler genau?

    „Während bereits in vielen Teilen Deutschlands die Provision üblicherweise von Verkäufer und Käufer gemeinsam getragen wurde, gab es auch Bundesländer, in denen die Kosten bislang allein vom Käufer bezahlt werden mussten“, sagt Hartmut Sahli, Bezirksleiter von Wüstenrot Immobilien in der Wachmannstraße 73.

    Altbau Immobilien - Schwachhausen Franziusstraße
    Ob Altbremer Haus oder moderne Eigentumswohnung – der Traum von den eigenen vier Wänden ist ungebrochen. (Frank Thomas Koch)

    Ziel der Gesetzesänderung ist es, private Käufer von Wohnimmobilien von den Kaufnebenkosten zu entlasten. „Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise haben die mit dem Erwerb verbundenen Nebenkosten, zu denen unter anderem die Maklerprovision zählt, den Immobilienkauf seit 2010 immer teurer gemacht“, erläutert der erfahrene Immobilienexperte. Für Abhilfe soll die neue, bundesweit gültige Regelung sorgen. Darin ist verankert, dass die Provision zu gleichen Teilen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt wird, wenn der Makler im Auftrag beider Parteien tätig wird.

    Zudem müssen Maklerverträge ab sofort schriftlich festgehalten werden, mündliche Absprachen sind unzulässig. Wird der Immobilienmakler sowohl für den Käufer als Privatperson als auch den Verkäufer tätig, schließt er nach dem neuen Gesetz mit jeder der beiden Parteien einen Maklervertrag ab. Damit kann der Makler künftig von beiden zu gleichen Teilen eine Maklerprovision verlangen. Ändert sich in der Folgezeit die Höhe der Provision für eine Vertragspartei, gilt dies automatisch auch immer für die andere.

    Immobilie verkaufen: Wann Makler Anspruch auf Provision haben
    Für eine kompetente Abwicklung ihrer Vorhaben setzen Immobilienverkäufer und Interessenten meist auf die professionelle Unterstützung eines Maklers. Die nach dem Vertragsabschluss anfallende Provision wird künftig zu gleichen Teilen von beiden Parteien getragen. (Christin Klose, dpa-tmn)

    „Als Qualitätsmakler erbringen wir bereits heute den vollen Service für beide Seiten. Schließlich vermitteln wir fair und neutral zwischen Käufer und Verkäufer“, sagt Sahli. Die Gesetzesänderung schaffe Rechtssicherheit für alle Parteien und erleichtere damit zukünftig die Zusammenarbeit erheblich.

    Der Bezirksleiter macht deutlich, dass im Vorfeld vom Immobilienmakler erhebliche Vorleistungen erbracht werden, bis ein Vertragsabschluss erfolgt. Von der Objektaufnahme und der Immobilienbewertung über Vermarktungsmaßnahmen und Käufer­suche bis hin zur Objektübergabe nach dem erfolgreichen Verkauf der Immobilie leistet der Makler einiges an Vorarbeit. Besonders bei älteren Gebäuden sei eine fundierte Sachkunde, eine gründliche Recherche aller Objektgegebenheiten sowie eine umfangreiche Dokumentation gefragt, um eine Immobilie erfolgreich auf den Markt zu bringen, erläutert der Fachmann.

    Ziel des neuen Gesetzes ist es, das gesamte Prozedere für alle Vertragsparteien transparent und nachprüfbar zu gestalten. „Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer profitieren von unserer kompetenten Grundlagenarbeit“, sagt der Bezirksleiter von Wüstenrot Immobilien. Durch die kompetente Arbeit im Vorfeld könnten unangenehme spätere Streitigkeiten über Sach- und Rechtsmängel vermieden werden, ist Sahli überzeugt.

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