
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will einen Gesetzentwurf dagegen vorlegen. Vor einer Bestellung soll der Kunde mit einem Klick bestätigen, dass er den deutlich sichtbaren Hinweis auf die Kosten auch zur Kenntnis genommen hat. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) strebt eine EU-Lösung an.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen listet in einer Übersicht zu Kostenfallen im Netz 46 Betreiber solcher Websites auf - zusammen mit den schwierigen Versuchen, gerichtlich gegen sie vorzugehen.
Nachdem der gutgläubige Besucher einer solchen Website seine persönlichen Daten in ein Online-Formular eingegeben hat, wartet der Anbieter meist, bis die gesetzliche Widerspruchsfrist von zwei Wochen abgelaufen ist, ehe er die erste Rechnung schickt.
Bei Abofallen werden wiederholte Zahlungen gefordert. Wird kein Geld überwiesen, schicken die Betreiber Mahnungen. Der getäuschte Internet-Nutzer kann sich erfolgreich dagegen wehren, viele leiden aber unter der psychischen Belastung.[ (dpa)