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Unklare Rechtslage
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Check24 beendet zertifizierten Girokontovergleich

18.01.2021 0 Kommentare

Eine unabhängige Vergleichs-Internetseite für Girokonten sollte Bankkunden mehr Durchblick im Gebührendschungel bieten. Doch das Modell war umstritten. Nach einer Klage von Verbrauchschützern zieht der Anbieter den Stecker.

  • Vergleichsportal Check24
    Check24 schaltet seine nicht-kommerzielle Seite zu Bankgebührenvergleichen ab. Foto: picture alliance / dpa (Matthias Balk / dpa)

    Schluss mit mehr Durchblick bei Girokonto-Kosten: Nach gut fünf Monaten hat Check24 die gesetzlich zertifizierte Internetseite wegen unklarer Rechtslage am Montag abgestellt, wie das Unternehmen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

    Verbraucherschützer hatten wegen unzureichender Marktabdeckung der Vergleichswebseite geklagt. Gegenwind hatte es auch von einem Bankenverband gegeben. Das in Deutschland gewählte Modell zur Umsetzung einer EU-Richtlinie war von Anfang an umstritten. Verbrauchschützer forderten nun eine rasche Neuvergabe an einen unabhängigen Träger.

    Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, sprach von einem Erfolg für die Verbraucher. "Das Angebot von Check24 war nicht geeignet, für Verbraucherinnen und Verbraucher einen Überblick über geeignete Kontoangebote am Markt zu finden. Die Webseite sei zwar vom TÜV Saarland zertifiziert, aber dennoch mangelhaft und unzureichend. "Sie erfüllte schlicht nicht die europarechtlichen Anforderungen", argumentierte Müller. Er forderte eine zügige Neuvergabe an einen unabhängigen Träger wie die Finanzaufsicht Bafin oder Stiftung Warentest.

    Die Stiftung Warentest sprach von einer interessanten Idee. Es sei aber noch nichts endgültig entschieden. „Wir finden auch, dass jemand Unabhängiges zuständig sein sollte“, sagte eine Sprecherin. „Wir müssen sehen, ob wir die personellen und strukturellen Kapazitäten haben.“

    Check24-Chef Christoph Röttele kritisierte das Verhalten der Verbraucherschützer: „Wir haben in gemeinsamen Gesprächen mit Politik und Verbraucherschutz die Weiterentwicklung des Vergleichs für Verbraucher diskutiert. Jetzt dafür verklagt zu werden, dass wir gesetzliche Kriterien umsetzen, ist unfassbar.“ Als Unternehmen benötige Check24 für seine Investitionen in den Standort Deutschland einen rechtssicheren Rahmen. „Den sehen wir aktuell als gefährdet an.“

    Die Vergleichswebseite war Anfang August 2020 an den Start gegangen. Bankkunden fanden darauf unter anderem Informationen über die Höhe von Dispozinsen, Kontogebühren und Gebühren für Kreditkarten. Check24 zufolge wurden die Konditionen aller großen Privatbanken sowie von mehr als 80 Prozent der Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gemessen an der Bilanzsumme verglichen. Hinzu kamen nahezu alle Direktbanken.

    Check24 habe einen siebenstelligen Betrag „in einen Vergleich investiert, mit dem wir kein Geld verdienen“, sagte der Firmenchef. Mangels Schnittstellen in der Industrie mussten die Daten manuell erfasst werden. Das Unternehmen hatte auch gehofft, dass Kunden, die die Seite nutzen, sich auch für andere Produkte des Vergleichsportals interessieren. Check24 erhält Provision von Anbietern, wenn Verbraucher über das Portal Verträge mit ihnen abschließen.

    Dem Unternehmen zufolge überprüfte der TÜV Saarland den Vergleich quartalsweise. Bei der Analyse im November habe es keine Beanstandung gegeben.

    Aus Sicht der Verbraucherschützer bot die Webseite keine wesentliche Marktabdeckung. Von den mehr als 1700 Banken in Deutschland (Stand: Ende 2019) wurden laut einer aktuellen vzbv-Auswertung 567 und damit weniger als ein Drittel erfasst. In über 90 Prozent der Fälle sei zudem nur ein Kontomodell je Kreditinstitut aufgeführt worden und nicht das vollständige Angebot der Institute. Der Untersuchung zufolge war die Seite auch zu nah an anderen kommerziellen Angeboten von Check24 angelehnt.

    Nach Meinung der Verbraucherschützer erfüllte die Vergleichswebseite nicht die Vorschriften der Zahlungskonten-Richtlinie der EU, die eine wesentliche Marktabdeckung verlange. Der Bundesverband und die Verbraucherzentrale NRW waren vor Gericht gezogen. „Von Beginn an haben wir vor einer privaten interessengesteuerten Lösung gewarnt. Die Leidtragenden sind nun die Verbraucher. Das ist beschämend“, sagte Müller.

    Die privaten Banken forderten nach der abgeschalteten Internet-Seite, Rechtsunsicherheiten müssten schnellstmöglich geklärt und beseitigt werden. „Eine Vergleichswebseite soll es Kunden ermöglichen, die verschiedenen Angebote von Finanzinstituten schnell und unkompliziert zu vergleichen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Andreas Krautscheid. Dabei sei es selbstverständlich, dass Vergleichswebseiten über jegliche Zweifel eines Eigeninteresses erhaben ein müssten.

    Kritik hatte es in der Vergangenheit auch von Genossenschaftsbanken gegeben. Der Verband der Sparda-Banken und der bayerische Genossenschaftsverband (GVB) sahen mögliche Interessenskonflikte, weil Check24 ins Bankgeschäft eingestiegen ist und eigene Girokonten anbietet. Check24 hatte dies mit dem Argument zurückgewiesen, dass der Kontenvergleich staatlich reguliert sei und das hauseigene Bankangebot nach denselben objektiven Kriterien verglichen werde.

    © dpa-infocom, dpa:210118-99-70229/3 (dpa)

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    • Banken
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