• Login
  • E-Paper
  • Shop
  • Nachrichten
    • Corona
      • Liveblog
      • Karten und Grafiken
    • Bremen
      • Stadt
      • Wirtschaft
      • Kultur
      • Bremen-Nord
      • Stadtteile
      • Fotos Bremen
      • WESER-Strand
      • ZiSch
      • Geschäftswelt
      • Dossier: Im Eis
    • Region
      • Achimer Kurier
      • Delmenhorster Kurier
      • Die Norddeutsche
      • Osterholzer Kreisblatt
      • Regionale Rundschau
      • Syker Kurier
      • Verdener Nachrichten
      • Wümme-Zeitung
    • Werder
      • Bundesliga-Tabelle
      • Profis
      • Mehr Werder
      • Werder Fotos
    • Sport
      • Bremer Sport
      • Sport in der Region
      • Tabellen
      • Fußball
      • Mehr Sport
    • Deutschland & Welt
      • Politik
      • Wirtschaft
      • Kultur
      • Vermischtes
    • Themen
      • Auto & Mobilität
      • Reisen & Tourismus
      • Lifestyle & Genuss
      • Gesundheit & Sport
      • Technik & Multimedia
      • Freizeit & Kultur
      • Reportagen
      • mehr
    • Verlag
      • Abonnement
      • Aboservice
      • AboCard
      • E-Paper
      • WESER-KURIER Plus
      • Anzeigenmarkt
      • Geschäftskunden
      • Shop
      • Tickets
      • Termine
      • Hotelgutscheine
      • Leserreisen
    • Spiele
      • Spiele
      • Sudoku
      • Quiz
      • Kino
  • Abo & weitere Angebote
    • Anzeigen
    • Verlag
    • Abo
    • Merkliste
  • Abo
  • Anzeigen
  • E-Paper
  • Start
    • Abo
    • E-Paper
    • Aboservice
    • nordbuzz
    • Archiv
    • Pott un Pann
    • Märkte
    • Jobs
    • Immobilien
    • Auto
    • Trauer
    • Leserreisen
    • Shop
    • Tickets
    • Termine
    • Kinderzeitung
  • Corona
    • Liveblog
    • Karten und Grafiken
  • Bremen
    • Stadt
    • Wirtschaft
    • Kultur
    • Bremen-Nord
    • Stadtteile
    • Fotos Bremen
    • WESER-Strand
    • ZiSch
    • Geschäftswelt
    • Dossier: Im Eis
  • Region
    • Achimer Kurier
    • Delmenhorster Kurier
    • Die Norddeutsche
    • Osterholzer Kreisblatt
    • Regionale Rundschau
    • Syker Kurier
    • Verdener Nachrichten
    • Wümme-Zeitung
  • Werder
    • Bundesliga-Tabelle
    • Profis
    • Mehr Werder
    • Werder Fotos
  • Sport
    • Bremer Sport
      • Bremen Sport Fotos
    • Sport in der Region
    • Tabellen
    • Fußball
    • Mehr Sport
  • Deutschland & Welt
    • Politik
    • Wirtschaft
    • Kultur
    • Vermischtes
  • Themen
    • Auto & Mobilität
    • Reisen & Tourismus
      • Reisen & Tourismus Fotos
    • Lifestyle & Genuss
      • Lifestyle & Genuss Fotos
    • Gesundheit & Sport
    • Technik & Multimedia
      • Technik & Multimedia Fotos
    • Freizeit & Kultur
      • Freizeit & Kultur Fotos
    • Reportagen
    • mehr
  • Verlag
    • Abonnement
    • Aboservice
    • AboCard
    • E-Paper
    • WESER-KURIER Plus
    • Anzeigenmarkt
    • Geschäftskunden
    • Shop
    • Tickets
    • Termine
    • Hotelgutscheine
    • Leserreisen
  • Spiele
    • Spiele
    • Sudoku
    • Quiz
    • Kino
Topslider
  • » Startseite
  • » Themen
  • » Wirtschaft und Finanzen
  • » Mit außergewöhnlichen Belastungen Steuern mindern
RSS-Feed
Wetter: Nebel, 1 bis 7 °C
Kosten im Zweifel angeben
Der Artikel wurde zur Merkliste hinzugefügt.
Die Merkliste finden Sie oben links auf der Seite.

Mit außergewöhnlichen Belastungen Steuern mindern

14.03.2019 0 Kommentare

Neue Brille, Hörgerät oder Zahnersatz: Solche Kosten können zu außergewöhnlichen Belastungen zählen. Damit lässt sich die Steuerschuld mindern. Entscheidend dabei ist nicht nur die Summe.

  • Blick ins Krankenhaus
    Wer längere Zeit ins Krankenhaus muss, hat womöglich auch höhere Kosten, um wieder gesund zu werden. Einen Teil davon erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an. Foto: Friso Gentsch (Friso Gentsch / dpa)

    Berlin (dpa/tmn) - Besondere Umstände können zu privaten Mehrausgaben führen. Mit der Regelung zu diesen außergewöhnlichen Belastungen will der Gesetzgeber unzumutbare Härten bei der Steuer abmildern. Vieles fällt in diese Rubrik. Steuerzahler sollten diese Kosten im Zweifel angeben.

    Wichtige Fragen und Antworten:

    Isabel Klocke
    Isabel Klocke ist Justiziarin und Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler Deutschland. Foto: Annette Koroll/Bund der Steuerzahler (Annette Koroll / dpa)

    Was gehört zu den außergewöhnlichen Belastungen?

    Wer größere Kosten hat als die meisten anderen Steuerzahler mit ähnlichem Einkommen, Vermögen und Familienstand, der hat außergewöhnliche Belastungen. Sind diese Ausgaben zwangsläufig und unvorhersehbar entstanden, können sie laut Gesetz die Steuerlast mindern. Unterschieden wird zwischen besonderen und allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen.

    Wolfgang Wawro
    Wolfgang Wawro ist Steuerberater aus Berlin. Foto: Wolfgang Wawro (Wolfgang Wawro / dpa)

    Zu den allgemeinen gehören vor allem Krankheitskosten. „Kosten für die Brille oder den Zahnersatz, Zuzahlungen zu Kuren oder Medikamenten. Das sind die Klassiker, die im Regelfall bei den meisten anfallen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Ebenso können hierzu Kosten zählen, die Folge schwerer Unwetter sind.

    Das andere sind die besonderen außergewöhnlichen Belastungen. „Das ist zum Beispiel ein auswärtig untergebrachtes Kind, etwa im Internat oder zum Studium in einer anderen Stadt“, erklärt Klocke. Die Liste ist letztlich lang. Im Zweifel lohnt es sich immer, Ausgaben anzugeben. Schlimmstenfalls werden diese nicht anerkannt.

    Wie hoch müssen die außergewöhnlichen Belastungen sein?

    Die beiden Arten von außergewöhnlichen Belastungen werden unterschiedlich berechnet. „Für die besonderen außergewöhnlichen Belastungen gibt es feste Freibeträge. Die sind unabhängig vom Einkommen“, erklärt Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg. Dazu gehören Pauschbeträge zum Beispiel für Pflegende. Steuerlich machen sich diese sofort bemerkbar.

    Etwas anders ist das bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen wie den Krankheitskosten. Hier gilt generell: Absetzbar ist erst das, was die sogenannte zumutbare Belastung überschreitet. Das ist der Betrag, den Steuerzahler selber schultern müssen.

    Wie berechnet sich diese zumutbare Belastung?

    Diese Grenze wird immer individuell berechnet und liegt zwischen ein und maximal sieben Prozent des Einkommens. Ausschlaggebend hierfür ist neben den Gesamteinkünften eines Einzelnen oder Ehepaares die Anzahl der Kinder. „Wer mehrere Kinder und ein kleines Einkommen hat, ist schneller in dem Bereich, dass er etwas geltend machen kann, als vielleicht ein Single, der gut verdient und auch keine Kinder hat“, erläutert Klocke.

    Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem jährlichen Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro hat eine Zumutbarkeitsgrenze von 1735,30 Euro. Hatte die Familie zum Beispiel 2000 Euro Krankheitskosten im Jahr, können sich rund 265 Euro steuermindernd auswirken, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

    Wie wird der Posten in der Steuererklärung angegeben?

    Die außergewöhnlichen Belastungen werden auf Seite drei des Mantelbogens abgefragt. Belege müssen nicht beigefügt werden, gegebenenfalls werden sie nachgefordert. Das Finanzamt prüft von Jahr zu Jahr unterschiedliche Schwerpunkte. Hier wird nach Auffälligkeiten gesucht. Trifft es die außergewöhnlichen Belastungen, können Zahnarztrechnungen oder Kosten für einen Kuraufenthalt angefordert werden, wenn ein Steuerzahler hier in einem Jahr hohe Kosten angibt.

    Kann man vorab überschlagen, ob es sich lohnt?

    „Es gibt im Internet Rechner zur zumutbaren Eigenbelastung“, erklärt Isabel Klocke - zum Beispiel online auf der Seite der Finanzverwaltung. Die Expertin empfiehlt im Zweifelsfall, die Kosten auf jeden Fall ins Steuerformular einzutragen. „Dann haben Sie nichts verschenkt. Es macht halt ein bisschen Arbeit.“

    Schlagwörter
    • Deutschland
    • Finanzen
    • Geld
    • Ratgeber
    • Recht
    • Steuern
    • Themenpaket Steuern
    Weitere Artikel aus diesem Ressort
    • Gütesiegel gefordert: Welche Kriterien gelten bei nachhaltigen Geldanlagen?
    • Höhere Zinsen: Wie sicher sind Einlagen bei ausländischen Banken?
    • Selbst Scan, kontaktlos zahlen: Wie die Pandemie unseren Einkauf verändert
    • Neue Plattform ab 2023: Was bringt die Digitale Rentenübersicht?
    • Altersvorsorge: Lohnt sich Riestern über den Betrieb?

    Finanz- & Wirtschaftskurse
    DAX
    DAX 10.941,00 +1,76%
    TecDAX 1.527,00 +1,52%
    EUR/USD 1,1373 +0,37%

    Quelle: Deutsche Bank / Realtime Indikation

    Wertpapiersuche

    Aktien Tops & Flops

    DT. POST 28,88 +3,50%
    LINDE 177,20 +3,46%
    HEID. CEMENT 69,55 +3,36%
    HENKEL 100,55 -0,97%
    LUFTHANSA 13,56 -0,29%
    Fresenius SE &... 48,41 -0,07%

    Fonds Top Performer 3 Jahre

    Fondsname FA Perf. 3J.
    DWS Biotech AF 202,95%
    DekaLux-BioTech CF AF 199,09%
    ESPA Stock Biotec AF 197,35%
    SEB Concept Biotec AF 195,36%
    Bellevue(Lux) BB B AF 172,23%

    mehr

    Wechselkurse interaktiv

    Meist gelesen
    • Gelesen
    • Kommentiert
    • Gesehen
    Zoff zwischen Werder und Frankfurt
    „Man muss auch mit Anstand verlieren ...
    Bremer Senat lockert Regeln
    Einkaufen mit Termin ab dem 8. März
    Trotz Aussprache am Telefon
    Werder weiter verärgert über die ...
    Polizei sichert Stadtteil ab
    Streit zwischen Familien löst ...
    Die aktuelle Corona-Lage
    Liveticker: Notfallzulassung für ...
    Rückschlag im Abstiegskampf
    0:4 gegen Hoffenheim - Werder völlig ...
    Private Parkraumüberwachung
    Supermarktkundin bekommt Knöllchen ...
    Polizei-Vizepräsident Dirk Fasse
    „Die ,Hells Angels' sind in Bremen ...
    Gebühren werden 2022 deutlich angehoben
    Kostenanstieg bei der Bremer Müllabfuhr
    Ausbaukonzept für Straßenbahnnetz
    Mit der Bahn durch den Bürgerpark
    Bildwitze der vergangenen Tage
    Die Karikaturen im WESER-KURIER
    Fotostrecke
    "Let's Dance": Heißer Tanz, trotzdem ...
    Fotogalerie
    Nachhaltiger Einkauf im Bremer ...
    Streaming-Highlights
    Netflix, Disney+ und Amazon: Was Sie im ...
    Titelmelodien zum Mitsingen
    Nostalgie pur: Diese 67 Kinderserien ...
    Ihr Wetter in Bremen
    Temperatur: 7 °C / 1 °C
    Vormittag:
    /__wetterkontor/images/wr/50/Nebel.png
    Nachmittag:
    /__wetterkontor/images/wr/50/bedeckt.png
      Regenwahrscheinlichkeit: 40 %
    Stadtplan
    Jobs in Bremen
    Anzeige
    • Region
    • Achimer Kurier »
    • Delmenhorster Kurier »
    • Die Norddeutsche »
    • Osterholzer Kreisblatt »
    • Regionale Rundschau »
    • Syker Kurier »
    • Verdener Nachrichten »
    • Wümme-Zeitung »
    • Bremen
    • Stadt »
    • Wirtschaft »
    • Kultur »
    • Bremen-Nord »
    • Stadtteile »
    • Fotos Bremen »
    • WESER-Strand »
    • ZiSch »
    • Geschäftswelt »
    • Dossier: Im Eis »
    • Werder
    • Bundesliga-Tabelle »
    • Profis »
    • Mehr Werder »
    • Werder Fotos »
    • Sport
    • Bremer Sport »
    • Sport in der Region »
    • Tabellen »
    • Fußball »
    • Mehr Sport »
    • Deutschland & Welt
    • Politik »
    • Wirtschaft »
    • Kultur »
    • Vermischtes »
    • Themen
    • Auto & Mobilität »
    • Reisen & Tourismus »
    • Lifestyle & Genuss »
    • Gesundheit & Sport »
    • Technik & Multimedia »
    • Freizeit & Kultur »
    • Reportagen »
    • mehr »
    • Verlag
    • Abonnement »
    • Aboservice »
    • AboCard »
    • E-Paper »
    • WESER-KURIER Plus »
    • Anzeigenmarkt »
    • Geschäftskunden »
    • Shop »
    • Tickets »
    • Termine »
    • Hotelgutscheine »
    • Leserreisen »
    • Spiele
    • Spiele »
    • Sudoku »
    • Quiz »
    • Kino »
    Abo Mediadaten Anzeigen Kontakt Karriere Datenschutz Widerruf AGB Impressum
    © WESER-KURIER digital