Werder reicht Antrag bei der DFL ein Gastvereine sollen Polizeikosten mittragen

Werder hat bei der Deutschen Fußball Liga beantragt, dass der jeweilige Gastverein an den zusätzlichen Polizeikosten für ein Hochrisikospiel beteiligt wird. Aussicht auf Erfolg hat der Verein damit aber nicht.
30.11.2019, 12:34 Uhr
Lesedauer: 3 Min
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Gastvereine sollen Polizeikosten mittragen
Von Christoph Bähr

Sportlich gilt bei Werder der volle Fokus dem wichtigen Auswärtsspiel in Wolfsburg, doch die Geschäftsführung bereitet sich noch auf einen anderen bedeutsamen Termin vor. Am kommenden Dienstag treffen sich die 36 Profivereine in Frankfurt zur Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL). Aller Voraussicht nach wird dort entschieden, dass Werder zu 100 Prozent für die zusätzlichen Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen aufkommen muss, die das Land Bremen der DFL in Rechnung stellt. Das DFL-Präsidium hat einen entsprechenden Antrag formuliert, den bei einer Vorabstimmung 35 der 36 Vereine absegneten (wir berichteten). Trotz dieses klaren Ergebnisses wagen die Bremer einen Vorstoß und beantragen bei der Versammlung, dass auch die DFL als Mitveranstalterin und der jeweilige Gastverein an den zusätzlichen Polizeikosten beteiligt werden. Den entsprechenden Antrag haben sie am Freitag an den Ligaverband geschickt.

„Wenn Werder 100 Prozent der Kosten zahlen muss, wird das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt", sagt Klaus Filbry, der Vorsitzende der Geschäftsführung, in einem Mediengespräch. Dass die Gästefans eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Gefährdungslage spielen, lässt sich in der Tat nicht leugnen. Insbesondere die An- und Abreise ist oft problematisch. Werder verweist zudem darauf, dass die Gastvereine auch Strafen zahlen müssen, wenn ihre Fans auswärts Pyrotechnik abbrennen.

Kartenkontingent reduzieren

Falls die Bremer jedoch wie geplant für die gesamten Kosten herangezogen werden, obläge es ihnen, mit dem Gastverein zu verhandeln. "Welche Handlungsoptionen hat Werder dann?", fragt Geschäftsführer und Vereinspräsident Huberts Hess-Grunewald. Seine Antwort lautet: "Wir können versuchen, den Gastverein an den zusätzlichen Polizeikosten zu beteiligen. Wenn er das ablehnt, müssten wir die Diskussion führen, vielleicht gar keine Gästekarten zur Verfügung zu stellen.“ Keine Gästekarten, kein Hochrisikospiel, keine zusätzlichen Polizeikosten – diese Kausalkette führt Werder in seinem Antrag an. Einfach so dürfen den Anhängern der Auswärtsmannschaft allerdings nicht die Tickets verwehrt werden. Die DFL verpflichtet die Klubs dazu, entsprechende Kontingente bereitzustellen. "Durch polizeiliche Verfügungen können aber Änderungen vollzogen und Kontingente deutlich reduziert oder gestrichen werden", betont Hess-Grunewald.

Der Werder-Präsident liefert dazu ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit. Als im April das Pokal-Halbfinale ausgelost wurde, befanden sich neben Leipzig und den Bayern auch Werder und der HSV im Topf. Ein Nordderby, zu dem es letztlich nicht kam, wäre ein Hochrisikospiel gewesen. „Uns erreichte vor der Auslosung ein Schreiben der Polizei. Darin stand, dass wir bei einem Duell gegen den HSV 1200 Gästekarten weniger verkaufen sollen“, berichtet Hess-Grunewald. „Das zeigt, dass es nicht ein reines Problem von Werder ist, sondern auch andere Vereine betrifft.“

Flickenteppich vermeiden

Darüber hinaus entstehe Konfliktpotenzial, wenn die Klubs das Thema Polizeikosten untereinander verhandeln müssten. „Das kann nicht im Interesse der DFL sein“, sagt Hess-Grunewald. Eine einheitliche Regelung zur Beteiligung der Gastvereine sei nötig, betont er und nennt noch einen Grund: „Die Polizeikostenregelung gibt es nur in Bremen, aber andere Bundesländer könnten nachziehen. Dann würde es überall unterschiedlich gehandhabt werden. Um diesen Flickenteppich zu vermeiden, brauchen wir die DFL.“

Dass Werder mit dem Antrag am Dienstag Erfolg hat, ist allerdings unwahrscheinlich. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Die 35 anderen Vereine wollen dem Antrag des DFL-Präsidiums auf 100-prozentige Kostenübernahme durch den Heimverein zustimmen. Die Werder-Verantwortlichen kennen diese Ausgangslage natürlich, trotzdem wollen sie es versuchen. „Wir möchten, dass sich das DFL-Präsidium noch einmal Gedanken macht. Das Verursacherprinzip wurde bislang nicht genügend berücksichtigt“, sagt Filbry. Dieses Argument will Werder zumindest vorbringen und sich damit auch schon für einen zu erwartenden Rechtsstreit positionieren. Wenn nämlich der Antrag der Bremer abgewiesen und der des DFL-Präsidiums angenommen wird, gibt es zwei mögliche Szenarien. Werder könnte sich weigern die bisher vom Land Bremen in Rechnung gestellten Polizeikosten von insgesamt 2,3 Millionen Euro zu zahlen. Dann würde die DFL klagen. Oder der Ligaverband könnte die fällige Summe vom Fernsehgeld der Bremer abziehen. Dann würde Werder klagen.

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