Es war seine allererste Gelbe Karte in der Bundesliga überhaupt, doch nicht nur deshalb dürfte sich Lee Buchanan für immer an sie erinnern. Denn der Werder-Profi kassierte sie während des Auswärtsspiels beim SC Freiburg (0:2) für ein Vergehen, das nicht er, sondern Teamkollege Felix Agu begangen hatte. Der Irrtum war nach dem Spiel zwar schnell aufgefallen und von Schiedsrichter Bastian Dankert entsprechend im Spielbericht vermerkt worden – annulliert wird die Gelbe Karte dennoch nicht, weil Werder formal betrachtet ein Versäumnis unterlaufen ist.
„Der Einspruch des SV Werder Bremen gegen eine irrtümlich Lee Buchanan im Bundesligaspiel beim SC Freiburg gegebene Gelbe Karte ging zu spät und damit nicht fristgerecht ein“, teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Montag mit. Und weiter: „Deshalb hat das Sportgericht des DFB den Einspruch jetzt im Einzelrichterverfahren als unzulässig verworfen.“
Kurz zur Erinnerung: Während der Partie in Freiburg am 22. Oktober hatte Felix Agu seinen Gegenspieler Vincenzo Grifo im Strafraum regelwidrig zu Fall gebracht und dadurch in der 79. Minute einen Foulelfmeter verursacht. So weit, so normal. Die fällige Gelbe Karte zeigte Dankert dann allerdings nicht Agu, sondern dem ziemlich verdutzten Buchanan. Auch der Videoschiedsrichter bemerkte die Verwechslung nicht.
Als das Spiel wenig später beendet war, suchte Werders Leiter Profifußball Clemens Fritz in den Katakomben sofort das Gespräch mit dem Unparteiischen, um diesen auf den Fehler aufmerksam zu machen. Dankert schrieb daraufhin seine Korrektur in den Spielbericht, den Werder hinterher freigab. Auf Nachfrage der DeichStube erklärte der Verein am Montag, davon ausgegangen zu sein, dass die mündliche Reklamation sowie der schriftliche Vermerk des Schiedsrichters als Einspruch gegen die Gelbe Karte ausreichen würden. Taten sie aber nicht.
Laut Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB muss ein solcher Einspruch nämlich "schriftlich eingelegt werden und spätestens an dem auf den Spieltag folgenden Tag bei der für das DFB-Sportgericht zuständigen Geschäftsstelle eingegangen sein". Als Werder das bemerkte, reichte die Zeit nicht mehr aus. Deshalb bleibt die „Geister-Gelbe-Karte“ nun für immer in Buchanans Statistik stehen.
Sowohl der Spieler als auch sein Verein dürften das jedoch verschmerzen können, weil Buchanan zuvor noch nicht verwarnt worden war und in Bremen (bisher) nicht zu den Stammkräften zählt. Immerhin: Nach gerade einmal neun Einsätzen hat der junge Engländer durch das Bremer Versäumnis nun für ein echtes Bundesliga-Kuriosum gesorgt.