Verbraucher
EuGH stärkt Fluggastrechte bei Reisen über EU-Grenzen hinweg
Ein verspäteter Flieger kann den Urlaub ganz schön durcheinanderbringen. Die EU hat für solche Fälle klare Entschädigungsregeln. Die greifen auch bei Reisen in Drittstaaten, wie nun klargestellt wird.
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