Bonn. Wer Verbraucher mit Werbeanrufen belästigt, gestörte Anschlüsse nicht in Ordnung bringt oder versprochene Datenraten nicht liefert, bekommt es mit der Bundesnetzagentur zu tun. 2016 schaltete die oberste Aufsichtsbehörde über die deutschen Telekommunikationsmärkte rund 3000 Telefonnummern wegen unerlaubter Werbung ab und verhängte Bußgelder in Höhe von mehr als 800 000 Euro – fast doppelt so viel wie im Vorjahr. „Wir nutzen unsere Befugnisse konsequent aus“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Das Durchgreifen der Behörde kommt bei den Verbrauchern gut an: Sie wenden sich immer öfter mit Anfragen an die Bundesnetzagentur. Dabei sind Störungen von Anschlüssen und der Missbrauch von Rufnummern die häufigste Ursache. In diesem Jahr seien pro Monat im Schnitt 18 000 Verbraucheranfragen und -beschwerden eingegangen. Verbesserungen registrierte die Behörde 2016 unterdessen beim Anbieterwechsel. In 2700 Fällen habe sich die Bundesnetzagentur bei den beteiligten Unternehmen eingeschaltet, weil es bei einem Wechsel zur Versorgungsunterbrechung gekommen war. Ein Jahr zuvor lag die Zahl noch doppelt so hoch. Dass die Aufsichtsbehörde inzwischen als Behörde für Verbraucher wahrgenommen werde, zeige sich auch beim starken Zuwachs der Schlichtungsverfahren. Diese hätten sich 2016 auf gut 2000 verdoppelt. Mit der Schlichtung stellt die Behörde ein Verfahren bereit, das eine Einigung zwischen Kunden und Anbieter erleichtert.
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