Ein Ausstieg aus Baufinanzierung geht schnell ins Geld / Kreditinstitute berechnen oft Vorfälligkeitsentschädigungen Das kann teuer werden

Bremen. Steigende Mieten und niedrige Zinsen: Das motiviert viele, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Doch manchmal ändern sich wie aus heiterem Himmel die Lebensumstände – und dann muss das Hypotheken-Darlehen vorzeitig beendet werden.
17.01.2015, 00:00 Uhr
Lesedauer: 2 Min
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Von Aleksandra Bakmaz

Steigende Mieten und niedrige Zinsen: Das motiviert viele, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Doch manchmal ändern sich wie aus heiterem Himmel die Lebensumstände – und dann muss das Hypotheken-Darlehen vorzeitig beendet werden. Dafür verlangen Geldinstitute in vielen Fällen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Kreditgeber rechnen für die Laufzeit des Vertrags mit einem Zinsgewinn. „Sobald ein Darlehensvertrag vor Ablauf der gesetzlichen oder vereinbarten Zinsbindung gekündigt wird, kann die Bank eine Entschädigung für den entstandenen wirtschaft-

lichen Schaden verlangen“, erklärt Michael Knobloch vom Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg. Diese Vorfälligkeitsentschädigung soll den Zinsverlust ausgleichen.

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung immer zu leisten?

Die vom Staat geregelte Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Kündigungsfrist sechs Monate. Sobald Kreditnehmer vorzeitig aus

ihrem Darlehensvertrag aussteigen möchten, darf der Kreditgeber eine Entschädigung verlangen.

Wann ist es möglich, vorzeitig aus der Bau-finanzierung auszusteigen?

Es gibt keinen Anspruch, aus einem Darlehensvertrag herauszukommen, erklärt der Rechtsanwalt und Politikwissenschaftler Achim Tiffe. „Ein Sonderkündigungsrecht haben Verbraucher, die zum Beispiel wegen Umzugs oder Trennung die Immobilie verkaufen müssen.“ Wer seinen Vertrag wegen einer Umschuldung kündigen will, um Zinsen zu sparen, hat bei den meisten Banken dagegen schlechte Chancen.

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Standard ist der sogenannte Aktiv-Passiv-Vergleich. Dabei wird das zurückgezahlte Geld fiktiv am Kapitalmarkt angelegt. Die Differenzsumme zwischen der Rendite und dem nominalen Darlehenszins ergibt die Höhe des Schadens. Die Berechnung hängt aber vom Einzelfall ab und richtet sich nach der Höhe der Restschuld und der Vertragskonditionen. „Dazu gehören Ratenhöhe, Zinsbindung, Kreditsumme und Zinshöhe“, erklärt Knobloch.

Wie können Verbraucher prüfen, ob richtig gerechnet wurde?

Wer die Vorfälligkeitsentschädigung nachrechen will, kann sich Hilfe bei Verbraucherzentralen holen. Vor allem Hamburg und Bremen haben sich auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung spezialisiert. Gegen eine Gebühr von 70 Euro prüfen sie die Höhe der Entschädigungssumme nach. Das dauert rund zwei Wochen. „Verbraucher sollten sich sechs Monate vor dem Verkauf der Immobilie beraten lassen“, empfiehlt Achim Tiffe. So haben sie genug Zeit, um bei Abweichungen mit der Bank zu verhandeln. „Hat das Expertengutachten eine niedrigere Entschädigung ergeben, sollten Kunden das Geldinstitut auffordern, die Summe zu senken“, rät Daniela Bergdolt, Fachanwältin für Bankrecht.

Wie kommen die Unterschiede zustande?

Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es einige strittige Punkte. Dazu gehören die Sondertilgungsrechte, die bei der Berechnung laut Verbraucherschützern unzureichend berücksichtigt werden. Außerdem würden die Geldgeber beim Verwaltungsaufwand mit zu geringen Kosten kalkulieren. Die Verbraucherzentrale Hamburg zum Beispiel rechnet mit 50 Euro pro Jahr für Verwaltungskosten. Manche Banken gehen von nur 10 Euro aus. Auch bei der Bestimmung des Stichtags sind sich Banken und Verbraucherschützer oft uneins.

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