Osterholz-Scharmbeck. Die lang gezogenen Moordörfer im Landkreis Osterholz sollen im Laufe des kommenden Jahres mit schnellen Internetanschlüssen versorgt werden. Wie Kreisdezernent Werner Schauer jetzt mitteilte, sollen mithilfe staatlicher Förderung rund 7000 Breitbandanschlüsse geschaffen werden. „90 Prozent dieser Anschlüsse werden technisch Bandbreiten von mehr als 100 Megabit pro Sekunde erhalten“, so Schauer. Insgesamt würden 4835 Adressen angebunden, davon rund 4100 mit Glasfaserleitungen bis zum Haus.
Gerade in den ländlichen Bereichen von Grasberg über Worpswede bis Vollersode ist der Nachholbedarf seit Jahren besonders groß. Ohne Fördermittel von Bund und Land sowie Landkreis und Kommunen würden dünn besiedelte Bereiche des Kreisgebiets auch künftig außen vor bleiben. Die Verwaltung hat ein millionenschweres Ausbaupaket für 281 Tiefbau-Kilometer geschnürt. Schauer rechnet damit, dass die Genehmigung nur noch Formsache ist und dass die Bagger nach dem Winter loslegen können.
Der Landkreis wird dabei nicht selbst unter die Netzbetreiber gehen, sondern mit einem Telekommunikationsunternehmen kooperieren. Die Zuschüsse der öffentlichen Hand dürften bei diesem sogenannten Wirtschaftlichkeitslücken-Modell etwa die Hälfte der Ausbaukosten von voraussichtlich mehr als 18 Millionen Euro decken.
Die andere Hälfte schultert der Staat. Werner Schauer rechnet mit gut fünf Millionen Euro vom Bund und 1,67 Millionen Euro vom Land Niedersachsen. 1,65 Millionen Euro steuert der Landkreis bei, und die Gemeinden bringen zusammengerechnet weitere 1,65 Millionen Euro auf – je nach Ausbau-Umfang, denn auch in Lilienthal und Ritterhude, Schwanewede und Osterholz-Scharmbeck werden unterversorgte Gebiete nun erstmals ans schnelle Internet angebunden.
Für vergleichbare Projekte in den Gemeinden Jade (Kreis Wesermarsch) und Brockel (Kreis Rotenburg) hatte die EWE den Zuschlag erhalten und dieser Tage den ersten Spatenstich ausgeführt. Den Namen des Anbieters, der im Landkreis Osterholz zum Zuge kommen soll, will Schauer erst nach der förmlichen Genehmigung nennen.