Seit fast einem halben Jahr muss bei lose verkauftem Geflügel ein Verbrauchsdatum angegeben werden – etwa auf einem Schild daneben. Nach diesem Datum darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden, stellt die Verbraucherzentrale Bremen klar. Die Angabe sei also ein wichtiger Hinweis für die Konsumenten. Bei einer Überprüfung auf Wochenmärkten sowie in Geflügelgeschäften und Supermärkten in Bremen mussten die Verbraucherschützer aber feststellen, dass kein einziges Geschäft und kein einziger Marktstand sein loses Geflügel entsprechend gekennzeichnet hatte, die neue Vorschrift also kollektiv missachtet wird. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb verstärkte Kontrollen der Lebensmittelbehörde, um sicherzustellen, dass neue Kennzeichnungsvorschriften auch eingehalten werden.
Über Ernährungsthemen informiert die Verbraucherzentrale dienstags von 10-13 Uhr und donnerstags von 14-16 Uhr unter Tel. 1607754.