Es ist nicht nur eine umweltpolitische Sünde, sondern auch ein Ärgernis für Verbraucher: Ob die Waschmaschine streikt, der Staubsauger den Geist aufgibt oder der Ofen nicht mehr geht – in den meisten Fällen sind die Bürger gezwungen, ihr nicht mehr funktionierendes Haushalts- oder Elektrogerät wegzuwerfen und durch ein neues Modell zu ersetzen. Reparaturen erweisen sich entweder als unerschwinglich, zu aufwendig oder aber Ersatzteile sind nicht mehr vorrätig. Das will die EU ändern und das „Recht auf Reparatur“ gesetzlich verankern. EU-Justizkommissar Didier Reynders stellte am Mittwoch das sogenannte „Verbraucherpaket“ in Brüssel vor. Im Zentrum des Vorschlags steht zum einen, dass Händler fehlerhafte Geräte im Rahmen der gesetzlichen Garantiezeit von zwei Jahren reparieren müssen, solange diese Kosten nicht höher als die Bereitstellung eines Ersatzprodukts ausfallen. Für Verbraucher soll das umsonst sein, sogar bei selbst verschuldeten Schäden. Der Anspruch der Kunden soll derweil weit über die zwei Jahre hinausgehen. So würden Hersteller bestimmter Geräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Staubsauger oder Kühlschränke verpflichtet werden, fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf noch kostenpflichtige Reparaturdienstleistungen anzubieten.
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