Bohmte. Der vom Landkreis Osnabrück und den Gemeinden Bohmte, Ostercappeln und Bad Essen am Mittellandkanal bei Bohmte geplante Containerhafen wird womöglich zu einem Fall für die Strafjustiz. Mitglieder der Interessengemeinschaft Oelinger Hafen werfen Geschäftsführung und Aufsichtsrat der gemeinsamen Betriebsgesellschaft Hafen Wittlager Land und der Außenstelle Münster der Generaldirektion Wasserstraßen des Bundes Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall und Dokumentenfälschung vor. Sie erstatteten eine 17 Seiten lange Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Die Gesellschaft möchte am Mittellandkanal einen 110 Meter langen Liegeplatz für ein Binnencontainerschiff einrichten. 50 000 Container jährlich wollen Unternehmen der Region nach einer Umfrage der Betreiber via Lkw über die Anlage verschiffen. Die Kommunen sprechen von einem wichtigen Infrastrukturprojekt. Sie rechnen mit Baukosten von 13,2 Millionen Euro. 4,6 Millionen Euro soll der Bund aus einem Fördertopf übernehmen.
Bereits 2014 war bekannt geworden, dass der Betriebsgesellschaft diese Gelder bewilligt worden waren, obwohl die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb des Hafens nicht gegeben sind. Das Osnabrücker Verwaltungsgericht hatte damals festgestellt, dass die Brücken am Kanal westwärts in Richtung Antwerpen und Rotterdam nur einen einlagigen Containerverkehr, gen Osten nur einen zweilagigen Verkehr zuließen. Der Bund indessen lehnte eine Anhebung der 22 Brücken allein auf der Strecke westlich von Bohmte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ab. Fabian Spieß vom Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) erklärte daraufhin in dieser Zeitung, Containerverkehr auf dem Mittellandkanal sei allenfalls ein Zukunftsprojekt. Moderne Binnenschiffe fahren nach Auskunft des Experten bei gängigen Frachttarifen erst dann mit Gewinn, wenn auf ihrer Ladefläche mindestens drei Container übereinandergestapelt werden.
Im Herbst 2014 hatte das Verwaltungsgericht die Förderung auf Antrag eines benachbarten Schrotthändlers deshalb zunächst als willkürlich widerrufen und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beauftragt, „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden“. Daraufhin kaufte die Bohmter Gesellschaft ihren Konkurrenten Anfang des Jahres auf. Anschließend habe die Bundesverwaltung den Förderantrag mit derselben unzureichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung erneut bewilligt, kritisiert Martin Becker, der Sprecher der Interessengemeinschaft. Man gehe „von einer bewusst falschen Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Erlangung der Subventionen aus“. Neben den Bundesgeldern sollten auch rund 15 Millionen Euro Einlagen der Kommunen veruntreut werden.