Bremen/Niedersachsen. Obwohl für die religiöse Beschneidung kleiner Jungen eine gesetzliche Neuregelung in Aussicht steht, wird eine Straffreiheit in Niedersachsen und Bremen in der Zwischenzeit nicht zugesichert.
Für die Staatsanwaltschaften gebe es keine Weisung zum Umgang mit möglichen Anzeigen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover. Werde eine Beschneidung als Körperverletzung angezeigt, müsse die Staatsanwaltschaft diese prüfen. Bislang habe es aber noch nie eine Anzeige gegeben. Keine spezielle Regelung sehe ebenfalls die Bremer Staatsanwaltschaft vor, sagte Sprecher Frank Passade: "Wenn Anzeigen eingehen, werden diese, wie jede andere auch, genau geprüft."
Das Landgericht Köln hatte Ende Juni Beschneidungen von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig und strafbar erklärt. Juden und Muslime hatten dies scharf kritisiert. Der Bundestag macht sich für ein rasche Neuregelung mit dem Ziel stark, medizinisch fachgerechte Beschneidungen aus religiösen Gründen grundsätzlich zu erlauben. In Baden-Württemberg bleibt die religiöse Beschneidung von Jungen nach Auskunft der dortigen Generalstaatsanwaltschaften vorerst straffrei.