Beim Umgang mit der Asche von Verstorbenen geht Bremen einen neuen Weg: Das Land will mehr Individualität zulassen und den Menschen erlauben, über den Ort zu entscheiden, an dem nach dem Tod ihre Asche verstreut werden soll. Der Vorstoß hat aber auch Gegner.
Bremen will als erstes Bundesland das Verstreuen von Totenasche auch auf privaten Grundstücken erlauben. Die Bürgerschaft beschloss am Mittwoch mit großer Mehrheit eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in erster Lesung. Die CDU-Fraktion stimmte gegen die Gesetzesänderung.
Voraussetzung ist eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über einen Ort zum Verstreuen und eine Person für die Totenfürsorge. Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss im Land Bremen gewesen sein. Für das Verstreuen sollen auch öffentliche Flächen ausgewiesen werden. Dem Beschluss vorausgegangen war eine monatelange und breite öffentliche Debatte. Kritik kam vor allen aus der Kirche und der CDU.
"Bremen setzt Meilenstein"
Abgeordnete von SPD, Grünen und der Linken argumentierten im Parlament mit dem Wunsch vieler Menschen, selbst bestimmen zu können, was mit ihrer Totenasche passiert. Der Friedhofszwang in seiner aktuellen Form entspreche nicht mehr Vorstellungen eines großen Teils der Gesellschaft. Die Grünen-Politikerin Maike Schaefer sprach vom Wunsch nach Individualismus über den Tod hinaus. "Mit dem Gesetz setzt Bremen einen Meilenstein."
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Thomas Röwekamp, sprach sich dagegen aus. "Das Gesetz macht die Toten zu Verfügungsmasse." Ein Mensch gehöre nicht nur sich selbst und das gelte auch für Tote. In Deutschland gebe es ein bewährtes und erprobtes System zum Umgang mit den sterblichen Überresten. Das Gesetz bringe außerdem Probleme im Vollzug mit sich. Zwar müsse die zur Totenfürsorge bestimmte Person innerhalb von zwei Wochen eidesstattlich versichern, dass die Asche am vorgesehenen Platz ausgestreut sei. Röwekamp fragte, wie dies überprüft werden solle.
In einem ersten Entwurf der Koalition war noch vorgesehen, dass Angehörige die Urne vor der Beisetzung für zwei Jahre zu Hause aufbewahren dürfen. Dagegen hatte es aber rechtliche Bedenken gegeben. (dpa)