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Niedersachsen Gericht bestätigt höhere Hundesteuer

Lüneburg. Ob ein Hund gefährlich ist oder nicht, bestimmen in Niedersachsen die Kommunen. Die Gemeinde Großefehn fordert 500 Euro Steuern für Rassen wie den Staffordshire-Bullterrier. Zu Recht, hat jetzt ein Gericht entschieden.
08.12.2011, 05:00 Uhr
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Von Maike Schlaht

Lüneburg. Ob ein Hund gefährlich ist oder nicht, entscheiden in Niedersachsen die Kommunen. Die Gemeinde Großefehn fordert 500 Euro Steuern für Rassen wie den Staffordshire-Bullterrier. Zu Recht, hat jetzt das niedersächsische Oberverwaltungsgericht beschlossen. Hundezüchter stellen die Gefährlichkeit der kleingewachsenen Rasse infrage.

Niedersächsische Gemeinden dürfen eine höhere Steuer für Hunde erheben, die als gefährlich angesehen werden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Berufung einer Frau aus Großefehn im Landkreis Aurich abgelehnt, die 500 Euro Steuern im Jahr statt 45 Euro für ihren Staffordshire-Bullterrier zahlen soll.

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Großefehn hat eine Liste mit Hunderassen aufgestellt, für die ein rund elfmal höherer Steuersatz fällig wird. Neben dem Staffordshire-Bullterrier gelten in der Gemeinde die Rassen American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden als gefährlich - auch wenn die Tiere im Einzelfall nicht auffällig geworden sind. Die Richter am Oberverwaltungsgericht hätten an der höheren Besteuerung als gefährlich angesehener Hunde nichts auszusetzen, teilte die Kammer gestern mit. Die höhere Steuer sei sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar.

Die Klägerin hatte bereits vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Ihrer Ansicht nach sei es nicht gerechtfertigt, Hunde der Rasse Staffordshire-Bullterrier ohne konkrete Anhaltspunkte als gefährlich einzustufen. Ihr Tier sei bisher noch nicht negativ aufgefallen. Zudem widerlegten wissenschaftliche Studien und Beißstatistiken anderer Bundesländer die Annahme, dass Staffordshire-Bullterrier gefährlicher seien als Hunde der Rassen Bullmastif, Dogo Argentino, Dobermann, Schäferhund oder Rottweiler.

Hundegesetz ohne Rasselisten

Das niedersächsische Verwaltungsgericht dagegen erklärte, die Richter hätten den von der Klägerin vorgelegten Veröffentlichungen keine neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse entnehmen können.

"Das Problem hängt am anderen Ende der Leine", erklärt eine Sprecherin des Ministeriums für Verbraucherschutz. "Auch ein Dackel kann gefährlich werden." Im niedersächsischen Hundegesetz gibt es deshalb seit 2003 keine Listen gefährlicher Hunderassen mehr. Die Steuergesetzgebung liege jedoch in der Hand der Kommunen - und damit auch die Möglichkeit, bestimmte Hunderassen höher zu besteuern.

"Es darf auch bei Hunden keine Rassendiskriminierung geben", sagt Hans Rose, der seit 20 Jahren Staffordshire-Bullterrier züchtet. "Für die normalen Bürger in der Stadt ist doch alles ein Pitbull." Rose findet es richtig, dass jeder Hund, der beißt, überprüft werden kann. Warum der Staffordshire-Bullterrier in den Medien als Kampfhund bezeichnet wird, kann er allerdings nicht nachvollziehen Seit die Rasse in Deutschland existiere, habe es keinen Beißunfall gegeben. "Die Hunde sind ausgewachsen 36 bis 39 Zentimeter hoch - wie kann von einem so kleinen Hund eine Gefahr ausgehen?", fragt er. Den Hundezüchter aus Edemissen im Landkreis Peine ärgert es, wenn ein kinderlieber Hund mit unter 20 Kilogramm Gewicht als gemeingefährlich hingestellt wird. "Die sollen sich mal lieber um Qualzuchten wie beim Mops kümmern."

Auch andernorts haben Hundehalter gegen eine erhöhte Hundesteuer geklagt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig wies die Klage einer Hundehalterin aus Liebenburg (Kreis Goslar) zurück, die für ihren Hund der Rasse American Staffordshire-Terrier jährlich 624 Euro Hundesteuer zahlen soll, während die Gemeinde für andere Hunde nur 60 Euro veranschlagt. Kommunen dürften für Hunde gefährlicher Rassen eine zehnfach erhöhte Steuer erheben, lautete die Begründung des Gerichts. Dies gelte selbst dann, wenn die Gefährlichkeit eines einzelnen Hundes nicht nachgewiesen sei.

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