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Abgewiesene Klagen der Gemeinde Kirchlinteln werfen Fragen auf Ausstehende Antworten

Kirchlinteln. „Ich bin sehr irritiert“, kommentierte Wolfgang Rodewald. Bezogen war dieser Kommentar auf den Fragenkatalog, den der Bürgermeister der Gemeinde Kirchlinteln von der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zugeschickt bekommen hatte.
03.05.2016, 00:00 Uhr
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Ausstehende Antworten
Von Patrick Hilmes

„Ich bin sehr irritiert“, kommentierte Wolfgang Rodewald. Bezogen war dieser Kommentar auf den Fragenkatalog, den der Bürgermeister der Gemeinde Kirchlinteln von der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zugeschickt bekommen hatte. Darin geht es um drei Klagen der Gemeinde Kirchlinteln gegen den Landkreis Verden, die vor dem Verwaltungsgericht Stade wegen Kreiszuwendungen verhandelt und komplett abgewiesen wurden. Die Grünen fragen sich nun, wer die Kosten trägt, wie hoch sie sind, und warum überhaupt geklagt wurde.

Irritiert ist Wolfgang Rodewald deshalb, weil ihm der Fragenkatalog von Frank-Peter Seemann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Kreis-Grünen, zugeschickt wurde. Seemann sei auch im Verwaltungsausschuss und dieser habe laut Rodewald grünes Licht für die drei Klagen gegeben. „Ohne diese Zustimmung wäre es nicht gegangen“, erklärt Rodewald. Der Bürgermeister betont, dass der Verwaltungsausschuss der Auffassung gewesen sei, handeln zu müssen. Seemann hingegen spricht davon, er habe alles versucht, um die Klagen zu verhindern. „Wenn eine Behörde gegen eine andere Behörde klagt, sind die Steuerzahler in jedem Fall die Verlierer,“ sagt Seemann. Folgende Klagen wurden verhandelt: Der Anspruch auf Kreiszuwendung für den Neubau und den Umbau für 30 neue Krippenplätze in der Kindertagesstätte Luttum in Höhe von 28 930 Euro. Der Anspruch auf Kreiszuwendung für die Einrichtung des Spielplatzes für den Hort der Kita „Unter den Buchen“ in Höhe von 5571 Euro sowie der Anspruch auf Kreiszuwendung für die Sanierung des Waschraumes in der Kindertagesstätte Holtum (Geest) in Höhe von 10 000 Euro.

Bei allen drei Klagen war sich Rodewald im Vorfeld aber „hundertprozentig sicher, dass ich gewinne“. In einem der Fälle habe das Gericht laut Rodewald die Klage abgewiesen, da die Berechnungsweise der Kosten nicht hundertprozentig definiert gewesen sei. In einem vergleichbaren Fall habe das Gericht der Klage stattgegeben, dies jedoch als ein Einzelfall begründet, so Rodewald.

„Man weiß nie, was vor Gericht passiert“, verteidigt sich Rodewald, der die entstehenden Kosten auf 4000 bis 6000 Euro schätzt. Diese müsse nun die Gemeinde tragen, was aber im Vorfeld einkalkuliert worden sei. „Sich am Ende hinzustellen und es hinterher besser zu wissen, ist immer leicht“, sagt Rodewald. Bisher habe er die Fragen Seemanns nicht beantworten können, da ihm schlichtweg die Zeit gefehlt hätte, er wolle dies aber nachholen.

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