Angeln ist ein Sport, der sich wachsender Beliebtheit erfreut. Das bedeutet allerdings auch, dass immer mehr Angler versuchen, ohne entsprechende Dokumente wie Angelschein und Fischereierlaubnis ihren Fang zu machen. „An privaten Gewässern ist das Diebstahl und an öffentlichen Gewässern nennt man das Fischwilderei“, so der Sportfischerverein (SFV) Bremen-Stuhr, und weiter: „Schwarzangler kümmern sich wenig oder gar nicht um Schonzeiten, Mindestmaße, Tierschutz oder Naturschutz. Alles was sich in den Fanggerätschaften verfängt oder anbeißt, wird rausgeholt. Dabei werden mitunter die verschiedensten tierquälerischen Methoden angewendet. Nicht selten werden Angelschnüre mit mehreren Haken, Ködern und Gewichten oder Reusen und Stellnetze für den Fang im Wasser ausgelegt. Die Tiere, die hier anbeißen oder sich verfangen, verenden qualvoll. Die Reusen sind meist versteckt angebracht. Die Fische bleiben oft tagelang in Gefangenschaft und werden nur noch tot rausgezogen. Nicht selten verfangen sich auch Wasservögel in den ausgelegten Angelschnüren. Viel zu oft wird gesagt, Schwarzangeln sei ein Kavaliersdelikt. Diese Aussage gibt eigentlich nicht die wahre Härte dieser Verhaltensweise wieder. Nein, es ist eine Straftat, die leider zu wenig und auch zu gering geahndet wird.“
Die Fischereiaufseher des Sportfischervereins Bremen-Stuhr werden immer wieder mit solchen Situationen konfrontiert, Tendenz steigend. Oft werden Kinder und Jugendliche angetroffen. Diese werden aufgeklärt und auf die Möglichkeiten im Verein hingewiesen. Der Angelschein kann ab 14 Jahren bei entsprechenden Lehrgängen im Sportfischerverein Bremen-Stuhr erworben werden. Eine Mitgliedschaft in der Jugendgruppe des Vereins ermöglicht darüber hinaus weitere viele Vergünstigungen. Kinder unter 14 Jahren dürfen unter Aufsicht von Erwachsenen mit einem gültigen Angelschein und einer Fischereierlaubnis angeln.
Erwachsene werden beim Schwarzangeln dann genauer kontrolliert. Das Strafgesetzbuch lässt jedoch ein breites Spektrum an Strafmaßnahmen zu. Neben einer empfindlichen Geldstrafe und dem Entzug der Angelausrüstung droht dann auch ein Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren wegen Fischwilderei.
Die Mitglieder des Sportfischervereins Bremen-Stuhr kümmern sich um die Pflege der Vereins- und Pachtgewässer sowie um einen ausgewogenen Fischbestand. Die Ufer der Gewässer werden in vielen freiwilligen Arbeitsstunden von Unrat gesäubert, Pflanzen und Baumbestand werden zurückgeschnitten. Vor allem der Fischbestand hat eine besondere Priorität. Über Fischbeobachtung und Fanglisten wird ein Neubesatz mit ausgewählten Jungfischen geregelt. Die Kosten liegen bei mehreren tausend Euro im Jahr. Leider werden durch Schwarzangler auch die Jungfische rausgeholt, die keine Gelegenheit hatten, abzulaichen um sich zu vermehren.
Informationen über das Erlangen des Angelscheins und der Angelberechtigung können unter www.sfv-bremen-stuhr.de oder auch während der Öffnungszeit – dienstags von 16.30 bis 18.30 Uhr – in der Geschäftsstelle, Norderländer Straße 75, eingeholt werden.