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Trunkenheitsfahrten Polizei stoppt zwei alkoholisierte Fahrer in Wildeshausen

In Wildeshausen sind zwei alkoholisierte Fahrer von der Polizei gestoppt worden. Was passiert ist.
02.01.2025, 15:12 Uhr
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Polizei stoppt zwei alkoholisierte Fahrer in Wildeshausen
Von Laura Cecere

Auf einen alkoholisierten Autofahrer ist am Mittwoch gegen 8.50 Uhr eine Streife der Polizei in Wildeshausen aufmerksam geworden. Wie die Polizei berichtet, fiel den Beamten zunächst ein Fahrzeug auf der Visbeker Straße auf, dessen Fahrer extrem langsam unterwegs war und mehrfach in den Gegenverkehr geriet. Die Fahrweise setzte sich auch auf dem Südring fort, ehe in Höhe des Lehmkuhlenwegs die Kontrolle erfolgte. Der 21-jährige Fahrer aus Wildeshausen machte einen alkoholisierten Eindruck. Ein durchgeführter Test ergab einen Promillewert von 0,98. Aufgrund der gezeigten Fahrweise wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Ein Arzt musste dem jungen Mann eine Blutprobe entnehmen, sein Führerschein wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Oldenburg beschlagnahmt.

Gegen 11.30 Uhr fuhr dasselbe Auto, das zuvor auf dem Parkplatz "Arboretum" abgestellt wurde, im Lehmkuhlenweg an einem Streifenwagen der Polizei vorbei. Während des Passierens erkannten die Beamten einen Mann am Lenkrad, der sich während der ersten Kontrolle auf dem Beifahrersitz befand und stark alkoholisiert war. Als er den Streifenwagen erkannte, beschleunigte er stark und folgte dem Lehmkuhlenweg in Richtung Innenstadt. Teilweise erreichte er in der Tempo-30-Zone Geschwindigkeiten von mehr als 100 Kilometer pro Stunde und missachtete das durch Blaulicht und Martinshorn verstärkte Signal zum Halten. Auf dem Parkplatz des Friedhofs stoppte der Mann die Fahrt und flüchtete über selbigen. Hier konnte er nach kurzer Zeit gestellt werden. Der 44-jährige Mann war immer noch stark alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,06 Promille. Auch gegen ihn wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt. Zusätzlich wird ihm durch die rücksichtslose Fahrweise mit nicht angepasster Geschwindigkeit ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Einen Führerschein konnte die Polizei nicht beschlagnahmen, weil der 44-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.

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