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NSU-Prozess: Der Richter und die Angeklagten

Fünf Angeklagte müssen sich im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht verantworten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl und vier weitere Richter müssen über Schuld, Teilschuld oder Unschuld befinden.
09.04.2013, 14:50 Uhr
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Fünf Angeklagte müssen sich im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht verantworten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl und vier weitere Richter müssen über Schuld, Teilschuld oder Unschuld befinden.

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