Ein halbes Jahrhundert ist es her, seit das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Osterholz/Wesermünde“ verabschiedet wurde und in Kraft trat. Mit ihm wurden einzelne Gemeinden in Einheits- und Samtgemeinden zusammengeschlossen. Ziel war es, eine zeitgemäße Kommunalverwaltung zu schaffen, die eine zeitgerechte Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Einrichtungen und eine umfassende Förderung des wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens ermöglicht. Zuvor gab es unzählige kleine Gemeinden unter 500 Einwohnern, die finanziell schlecht aufgestellt waren. Das führte zu einer überforderten Verwaltung, die die Zuständigkeiten und Rechte die den Gemeinden zugewiesenen waren, nicht bewältigen konnten. Das sollte durch das Zusammenfassen der Gemeinden verbessert und die örtliche Selbstverwaltung dadurch gestärkt werden.
Diverse Vorgaben
Beschlossen wurde die von Landesregierung und Landtag angestoßene Gebietsreform bereits 1965, bis zu ihrer Realisierung sollte es allerdings einige Jahre dauern. Auch, weil die Gemeinden mit den zu erfüllenden Vorgaben nicht immer einverstanden waren. Die Gründung der Einheitsgemeinde Schwanewede ist ein Beispiel dafür.
Im Vorfeld gab es unterschiedliche Überlegungen zu möglichen Zusammenschlüssen. So sollten die Gemeinden Beckedorf, Leuchtenburg und Löhnhorst dem Bereich Ritterhude zugeordnet werden. Die Gemeinde Wurthfleth sollte in die Gemeinde Schwanewede einbezogen werden, womit sich jedoch nur Hinnebeck, Meyenburg und Schwanewede einverstanden erklärten. Die Gemeinden Neuenkirchen, Aschwarden und Rade wiederum, die sich bereits zur Samtgemeinde Neuenkirchen zusammengeschlossen haben, strebten mit der Gemeinde Wurthfleth eine selbstständige Einheit Neuenkirchen an. Die übrigen Gemeinden des Zuordnungsbereichs Eggestedt und Brundorf wollten mit Garlstedt, Heilshorn, Platjenwerbe und Stendorf unter Einschluss von Beckedorf, Leuchtenburg und Löhnhorst eine selbstständige Einheit „Bremer Schweiz“ bilden. Ihr Sitz sollte in Platjenwerbe sein. Sollte diese Einheit nicht gebildet werden können, wollte Leuchtenburg, Schwanewede zugeordnet werden. Der Landkreis Osterholz unterstützte die Wünsche, obwohl feststand, dass es für den Fall, dass die Einheitsgemeinde „Bremer Schweiz“ nicht entstehen konnte, Beckedorf, Löhnhorst, Leuchtenburg, Eggestedt und Brundorf in die Gemeinde Schwanewede eingegliedert werden sollten.
Es gab jedoch mehrere Probleme: Die Bildung der drei Verwaltungseinheiten Neuenkirchen, Schwanewede und Bremer Schweiz entsprach nicht den Zielen der Gebietsreform. Beispielsweise wäre die Einwohnerzahl von Neuenkirchen unter die 5000er-Marke gerutscht. Also wurde Wurthfleth der Gemeinde Hagen zugewiesen. Auch bei der geplanten Samtgemeinde Bremer Schweiz lag die Einwohnerzahl unter der geforderten Grenze. Zudem hatte die Landesregierung die Weisung ausgegeben, dass in den Bremer Randgebieten keine Samtgemeinden gegründet werden durften.
Als sich abzeichnete, dass die Gemeinden es nicht schafften (oder Willens waren), sich im Rahmen der Vorgaben selbstständig für eine Samtgemeinde zu entscheiden, machte die Landesregierung von ihrem Weisungsrecht Gebrauch. Es gab daraufhin zwar heftige Proteste, doch am Ende setzte sich die Landesregierung durch. Dies führte schließlich zur Eingliederung der genannten Gemeinden zur Einheitsgemeinde Schwanewede.