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Autofachbetriebe in Ihrer Region Im Ausland mit dem Pkw unterwegs

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele planen wieder eine Reise mit dem eigenen Pkw oder Wohnmobil. Grund für diese Entscheidung ist häufig die Flexibilität.
28.06.2025, 00:00 Uhr
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Von Angie Harms

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele planen wieder eine Reise mit dem eigenen Pkw oder Wohnmobil. Grund für diese Entscheidung ist häufig die Flexibilität. So ist es einem selbst überlassen, wann man losfährt, wie lange gefahren wird und auf welcher Strecke. Spontane Stopps oder Ortswechsel sind jederzeit möglich, genauso wie Ausflüge zu Orten an die man ohne fahrbaren Untersatz nur schwer kommt. Wer ins Ausland reist, sollte sich jedoch im Vorfeld über die im jeweiligen Land geltenden Verkehrsregeln informieren, denn diese können stark von denen hierzulande abweichen. Eine Nichtbeachtung kann teilweise zu hohen Strafen führen.

Wird man in Deutschland zum Beispiel mit dem Smartphone am Steuer erwischt, kostet das mindestens 100 Euro. Spanien veranschlagt 200 Euro und in Großbritannien kann das Vergehen bis 1100 Euro kosten. Wer ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefoniert, kann europaweit mit Strafen rechnen. Darauf verlassen, dass diese verfällt, wenn man wieder zu Hause ist, kann man sich nicht, da das EU-Parlament beschlossen hat, dass Verkehrsverstöße länderübergreifend verfolgt werden. Diese Regelung greift zwar noch nicht überall, die Umsetzung schreitet aber voran.

Safety first: das gilt vor allem für kleine Mitfahrer. Deshalb gibt es europaweit Kindersitze und Rückhaltesysteme, deren Nutzung vorgeschrieben ist. In Irland, Mazedonien, Slowenien und Ungarn müssen Kinder unter zwölf Jahren in entsprechenden Vorrichtungen auf den Rücksitzen transportiert werden. In Frankreich ist das auch noch für Zehnjährige vorgeschrieben, während in Luxemburg bei einer Körpergröße unter 1,50 Meter auch bis zum 17. Lebensjahr die Nutzung eines passenden Rückhaltesystems verpflichtend ist.

Ebenfalls der Sicherheit dient das Abblendlicht das in einigen ost- und südosteuropäischen Ländern wie Kroatien auf allen Straßen tagsüber vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März verpflichtend ist. Und wer sich mit Reservesprit im Kofferraum vorm Liegenbleiben absichern möchte, muss darauf achten, wo er unterwegs ist. In Rumänien, Bulgarien, Griechenland und Luxemburg ist dies verboten. In den meisten anderen Ländern sind zehn Liter zugelassen, die in einem geprüften Behälter transportiert werden müssen.

In einigen europäischen Staaten muss innerorts langsamer als in Deutschland gefahren werden. Wie schnell, hängt von der Straße ab. So ist in einigen spanischen Gemeinden lediglich Tempo 20 erlaubt, wenn man sich auf einer Fahrbahn befindet, die in beide Richtungen genutzt wird. Steht für jede Fahrtrichtung eine eigene Spur zur Verfügung, sind 30 km/h möglich. 50 km/h darf gefahren werden, wenn für jede Richtung zwei Spuren eingerichtet sind. In Brüssel gilt Tempo 30. Lediglich auf einigen Hauptstraßen sind
50 bis 70 km/h möglich. In Paris gelten ebenfalls langsamere Geschwindigkeiten wobei die Regelung komplex ist und sich nach Straßentyp und Zone richtet.

Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, braucht ab einem bestimmten Gewicht eine Kennzeichnung. So benötigen alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen in Frankreich an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck Aufkleber, um vor dem toten Winkel zu warnen. Gespanne und Wohnmobile über zwölf Meter müssen in Spanien am Heck mit einem großen gelben Schild oder durch zwei kleine gekennzeichnet sein, die jeweils einen roten Rand besitzen. Die Tafeln müssen in einem Abstand von 50 bis 150 Zentimeter zum Boden befestigt werden. Italien verlangt für nach hinten überstehende Ladungen eine rot-weiß schraffierte, reflektierende genormte Tafel. Wird die gesamte Fahrzeugbreite von der Ladung bedeckt, müssen beide seitlichen Ecken gekennzeichnet sein. Auch in Spanien gilt die Vorschrift.

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