Ein buntes und lautes Feuerwerk mit Raketen, Böllern und Wunderkerzen gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel einfach dazu. Es ist für die meisten der Höhepunkt in der Silvesternacht, wenn das selbst gekaufte Feuerwerk abgebrannt werden darf. Das ist laut Bundessprengstoffgesetz schließlich nur an diesem einen Tag im Jahr ohne zuvor eingeholte Genehmigung erlaubt. Doch auch in der Silvesternacht gibt es einiges zu beachten.
Die Stadt Delmenhorst hat zwar keine eigenen Verbotszonen eingerichtet, wie die Verwaltung auf Nachfrage mitteilt, dennoch darf nicht überall an Silvester geböllert werden. Beschränkungen diesbezüglich werden vom Bundesministerium festgelegt. Konkret heißt das: Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe der Delmenhorster Kirchen, des Delme Klinikums (DKD), Kinder- und Altersheimen und Reet- oder Fachwerkhäusern abgebrannt werden. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk auch in Bereichen mit großen Menschenansammlungen.
Damit der Silvesterspaß kein böses Ende nimmt und mit Verbrennungen oder anderen Verletzungen in der Notaufnahme des DKD endet, sollten Feiernde verantwortungsbewusst mit den Feuerwerkskörpern umgehen. Dazu mahnt Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi und ruft dazu auf, nur zugelassene Produkte zu verwenden. „Legales Feuerwerk lässt sich daran erkennen, dass es über eine Registriernummer sowie das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle verfügt“, erklärt Philippi. „Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verwendet, gefährdet sich und andere und riskiert empfindliche Strafen.“
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 beginnt in diesem Jahr am Sonnabend, 28. Dezember. Im öffentlichen Verkauf gelangen an Silvester zwei Kategorien von Feuerwerk. Zur Kategorie F1, Kleinstfeuerwerke, gehören beispielsweise Wunderkerzen oder Knallerbsen. Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden, wie beispielsweise Böller und Raketen, gehören zur Kategorie F2 und dürfen nur an volljährige Personen verkauft werden.
Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sind professionellen Anwendern vorbehalten und stellen in den Händen von Laien eine erhebliche Gefahr für die Anwender selbst und für andere dar. Sie werden auch an Silvester nicht öffentlich verkauft und dürfen von Personen, die nicht im Besitz einer behördlichen Erlaubnis sind, nicht erworben und nicht verwendet werden.
Richtiger Umgang
Feuerwerkskörper sollten nur im Freien und an weiträumig offenen Orten gezündet werden, also weit genug entfernt von allem, was Feuer fangen könnte. Böller und Raketen sollten zudem niemals aus der Hand abgefeuert werden, erklärt der TÜV-Verband. Zum Abschießen von Raketen sollten möglichst massive leere Glasflaschen, zum Beispiel für Sekt, verwendet werden. Zusätzliche Stabilität bietet ein Getränkekasten. Knallkörper sollten grundsätzlich am Boden liegend gezündet werden. Beim Anzünden sollte man sich nicht direkt über den Feuerwerkskörper beugen und danach schnell entfernen. Auch sollten die Feuerwerkskörper niemals direkt am Körper oder in Kleidungstaschen getragen werden. Hat ein Knallkörper oder eine Rakete nicht gezündet, sollten diese sogenannten Blindgänger mit Wasser gelöscht und entsorgt werden, empfiehlt der TÜV. Er rät zudem eindringlich davon ab, einen erneuten Zündversuch vorzunehmen, da es zu verzögerten Zündungen kommen kann. Für den Notfall sollte stets ein Eimer Wasser bereitstehen.
Kinder aufklären
Auch die Kombination von Alkohol und Böllern sieht der TÜV kritisch. Denn Alkohol beeinträchtige die Reaktionsfähigkeit, beeinflusse die Koordination und enthemme. Betrunkene seien in der Regel nicht mehr in der Lage, angemessen mit Knallkörpern zu hantieren. Und sie können Kinder während der Knallerei nicht mehr ausreichend beaufsichtigen. Ohnehin gehört nach Ansicht des TÜV Feuerwerk nicht in Kinderhände. Wenn überhaupt, sollten sie nur unter Aufsicht mit Feuerwerk hantieren. Der TÜV-Verband weist darauf hin, dass sich für ältere Kinder und Jugendliche lediglich Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 eignet. Dazu gehören beispielsweise Wunderkerzen, Knallteufel, Knallerbsen, kleine Fontänen und Kreisel oder auch Tischfeuerwerk. Es darf von Kindern ab zwölf Jahren gekauft und gezündet werden. Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 umfasst herkömmliche Raketen und Böller und darf hingegen erst ab 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Eltern sollten zudem ihre Kinder im Vorfeld über den Umgang mit Feuerwerkskörpern aufklären und auf mögliche Gefahren hinweisen, rät der TÜV.