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Feiertage in Delmenhorst Drohnen als Weihnachtsgeschenk: Herausforderungen und Regeln

Das Weihnachtsfest rückt immer näher und wie jedes Jahr stellt sich die Frage nach dem perfekten Geschenk. In den vergangenen Jahren wurden gerne Drohnen verschenkt. Ein Geschenk mit Hindernissen
20.12.2024, 10:11 Uhr
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Drohnen als Weihnachtsgeschenk: Herausforderungen und Regeln
Von Laura Cecere

Das Weihnachtsfest rückt immer näher und wie jedes Jahr stellt sich die Frage nach dem perfekten Geschenk. Dieses sollte nicht nur etwas Besonderes, sondern oft auch etwas Außergewöhnliches sein – ein Produkt, das man sich nicht alltäglich kaufen würde. Nicht selten landen deshalb auch Elektroartikel unterm Weihnachtsbaum. In den vergangenen Jahren wurden auch gerne Drohnen verschenkt. Ein Geschenk mit Hindernissen, weiß Henning Adler, Geschäftsführer von Media Markt in Delmenhorst: "Wer sich eine Drohne kauft, braucht einen sogenannten Führerschein dafür." Damit das Gerät also benutzt werden kann, muss im Vorfeld die Drohne registriert werden. "Das ist wichtig, damit die Identität des Piloten geprüft werden kann", erklärt Adler. Denn Drohnen sind keine Spielzeuge, sondern Luftfahrzeuge: "Wir reden hier auch über den Datenschutz, denn solche Drohnen gewähren leicht einen Blick in den Nachbargarten", so Adler.

Verschärfte Regeln

Die Regeln für das Steuern beziehungsweise Besitzen einer solchen Drohne sind in den vergangenen Jahren verschärft worden. Aus diesem Grund gab die Niedersächsische Landesbehörde jüngst dem Verbraucher Tipps für die Nutzung mit auf den Weg. Im Vorfeld sollte man sich über eine Versicherung der Drohne informieren, denn die übliche private Haftpflichtversicherung deckt Schäden in der Regel nicht ab, die man mit einer Drohne verursacht.

Wenn die Drohne eine Kamera hat oder mehr als 250 Gramm wiegt, muss sich der Betreiber zusätzlich registrieren. Das funktioniert online beim Luftfahrtbundesamt unter www.lba.de. Nachdem die Registrierung abgeschlossen ist, erhält der Betreiber eine sogenannte Betreibernummer, die gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss. Die Registrierung ist zudem gebührenpflichtig.

Leichte Drohnen dürfen grundsätzlich ohne Schulung oder Qualifizierung gestartet werden. Anders bei Geräten, die 250 Gramm oder mehr wiegen: Hier ist ein Führerschein nötig. Training und Prüfung können online beim Luftfahrtbundesamt abgelegt werden unter www.lba-openuav.de.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Drohne in Betrieb genommen werden. Aber auch beim Fliegen gibt es Regeln. So dürfen beispielsweise Menschenansammlungen nicht überflogen werden und zu hoch hinaus darf es auch nicht gehen, denn 120 Meter über dem Grund sind höchstens zulässig. Auch bei der Flugroute müssen einige Regeln beachtet werden. So dürfen zum Beispiel Bahnanlagen, Bundesstraßen, Autobahnen oder Bundeswasserstraßen nur mit Erlaubnis überflogen werden. Bei Verstoß können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro erhoben werden.

"Drohnen sind schon seit Längerem kein typisches Weihnachtsgeschenk mehr", sagt Henning Adler. Der Hype sei in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen. Grund dafür seien die verschärften Regelungen. "Es kommt natürlich auch darauf an, was man mit der Drohne machen möchte." Gekauft werden Drohnen inzwischen jedoch eher von Fotografen oder Firmen.

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