Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print-Zeitungsabonnements der Osterholzer Zeitungsverlag GmbH
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für den Abschluss eines kostenpflichtigen Zeitungsabonnementsvertrages mit der Osterholzer Zeitungsverlag GmbH, Bördestraße 9, 27711 Osterholz-Scharmbeck (nachfolgend: Zeitungsverlag) und einem Abonnenten (nachfolgend: Abonnent) über den Bezug der Zeitung. In den Geltungsbereich dieser AGB fallen folgende gedruckte Zeitungsabonnements des Zeitungsverlags (nachfolgend zusammen: Print-Abos):
WESER-KURIER Abo inkl. Osterholzer Kreisblatt
Wochenend-Abo
Wochenend-Plus
(2) Diese AGB finden Anwendung auf alle Print-Abo-Verträge, die ab dem 1. Oktober 2022 zwischen dem Zeitungsverlag und dem jeweiligen Abonnenten abgeschlossen wurden. Für Verträge, welche vor dem 1. Oktober 2022 abgeschlossen wurden, gelten die damals gültigen AGB.
§ 2 Erscheinungstage und Bezugszeitraum
(1) Die Zeitung erscheint von Montag bis Samstag.
(2) Der Bezugszeitraum beginnt entweder an demjenigen Datum, den der Zeitungsverlag und der Abonnent als „Abo-Beginn“ vereinbart haben bzw. am „schnellstmöglichen Termin“ und endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.
§ 3 Lieferung
(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Zeitung während des Bezugszeitraumes frei Haus an die vom Abonnenten angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Eine Lieferung ins Ausland ist gegen Zahlung von Porto und Versand möglich.
(2) Der Zeitungsverlag ist um eine Auslieferung der Zeitung am Morgen des jeweiligen Erscheinungstages bemüht, wobei die Zustellung bis zu einer bestimmten Uhrzeit nicht gewährleistet werden kann. Jegliche Angaben über eine Lieferfrist sind demgemäß unverbindlich.
(3) Der Abonnent hat an der angegebenen Lieferadresse für eine leicht auffindbare, geeignete Einwurf- oder Ablagestelle der Zeitung zu sorgen.
(4) Nichtbelieferungen sind am Tage der Nichtlieferung durch den Abonnenten anzuzeigen.
(5) Bei vorübergehender Ortsabwesenheit des Abonnenten ist die Nachsendung der Zeitung oder eines Zweitexemplars an eine andere Adresse möglich. Bei einer Nachsendung des Hausexemplars auf dem Landweg ins Inland entstehen keine Mehrkosten. Bei einer Nachsendung auf dem Landweg ins Ausland entstehen Mehrkosten. Die Nachsendung eines Zweitexemplars auf dem Landweg ins Inland/Ausland wird zusätzlich berechnet. Die Nachsendung erfolgt in der Regel auf dem normalen Postweg mit der nächsterreichbaren Beförderungsmöglichkeit. Bei jeder vom Abonnenten gewünschten Lieferunterbrechung wird der Abopreis ab dem 8. Unterbrechungstag erstattet.
(6) Vom Abonnenten gewünschte Zustellveränderungen müssen bis fünf Werktage vor dem Änderungstermin erfolgen.
§ 4 Preise
(1) Durch den Abschluss eines Print-Abos erwirbt der Besteller einen Anspruch auf fortlaufende Lieferung der Zeitung zum jeweils gültigen und vereinbarten Bezugspreis.
(2) Der Bezugspreis muss unaufgefordert im Voraus zum 3. des jeweiligen Liefermonats ohne Abzug beim Verlag eingehen. Hat der Abonnent einen Abbuchungsauftrag/ Lastschriftmandat erteilt, gilt dieser auch für Nachsendekosten.
§ 5 AboCard
(1) Jeder Abonnent nimmt an dem Vorteilssystem AboCard teil. Er erhält kostenlos eine AboCard, mit der verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden können. Bei der AboCard handelt es sich um eine freiwillige Kulanzleistung des Zeitungsverlags, welche nicht Gegenstand oder Teil des jeweiligen Print-Abos ist und aufgrund dessen dem Abonnenten auch nicht vergütet wird.
(2) In den Akzeptanzstellen der Partnerfirmen erhalten Abonnenten bei dem Bezug von Waren und Dienstleistungen einen direkten Vorteil. Auf Wunsch des Abonnenten werden für die mit ihm in einer Wohngemeinschaft lebenden Familienmitglieder gegen eine Kostenbeteiligung Zweitkarten ausgegeben. Dies gilt auch bei Verlust einer Karte.
(3) Der Verlag behält sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu verändern oder einzustellen. Die Teilnahme am Vorteilssystem kann durch den Abonnenten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (E-Mail: vertrieb@osterholzer-kreisblatt.de) oder schriftlich gegenüber dem Zeitungsverlag (Bördestraße 9, 27711 Osterholz-Scharmbeck) beendet werden. Wird das Abo gekündigt, endet die Teilnahme an der AboCard mit Ablauf der Kündigungsfrist zwangsläufig.
(4) Die derzeit noch erhältliche, physische AboCard kann nach dem Ermessen des Zeitungsverlags durch die digitale AboCard ersetzt werden. Die digitale AboCard kann in der WK News-App, als Grafik, anzeigt und aufgerufen werden.
§ 6 Kündigung
(1) Eine Kündigung des Abos ist nur schriftlich zum Monatsende möglich; sie muss bis zum 15. des Monats beim Zeitungsverlag eingegangen sein.
(2) Eine Kündigung gemäß vorstehend Abs. 1 ist zu richten an die Osterholzer Zeitungsverlag GmbH, Bördestraße 9, 27711 Osterholz-Scharmbeck. Sie kann per Fax an die Nr. 04791/303-420, online unter abo.weser-kurier.de/kundenkonto/kuendigung oder per E-Mail an vertrieb@osterholzer-zeitungsverlag.de erklärt werden. Die Kündigung ist unter Nennung der jeweiligen Kundennummer sowie der Vor- und Nachnamen des Abonnenten zu erklären.
§ 7 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen gegen den Zeitungsverlag ist der Sitz des Zeitungsverlags in Osterholz-Scharmbeck, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
§ 8 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
(1) Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Abonnenten und des Zeitungsverlags findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
(3) Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Sonstiges
(1) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
(2) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.